Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_2._Teil.pdf

- S.220

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- 1755 -

Ich möchte mich noch nachträglich bei Alt-Bürgermeister
DDr. van Staa, der immer für den Sozialbereich Verständnis gehabt hat,
beim Ausschuss für Soziales, Wohnen, Senioren und Gesundheit und bei
den Mitgliedern des Gemeinderates für die Unterstützung der sozialen Anliegen, recht herzlich bedanken. (Beifall)
Bgm. Zach: Ich möchte Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger danken, denn ich weiß, dass bei ihm die sozialen Belange in allerbesten Händen sind. Wenn ich mir die Intensität vorstelle, mit der er seine Anliegen
vorbringt, so weiß ich, dass alles was er in seiner Rede angeführt hat, auf
purer Wahrheit beruht.
Die Stadt Innsbruck ist eine soziale Stadt und wir sollten das
in dieser Diktion aufnehmen, denn wir sind sehr verwöhnt und nehmen dies
eigentlich immer als selbstverständlich an. Dass das woanders nicht so ist,
weiß jeder, der einmal in einer anderen Stadt in ein Krankenhaus gegangen
ist.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Als amtsführende Stadträtin für
Wohnungswesen darf ich in meinem Bericht zuerst mit den erfreulichen
Punkten beginnen. Sie haben vielleicht den Medien entnommen, dass die
Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, als erstes städtisches Amt mit einem Teil
seines Dienstleistungsbereiches online gegangen ist. Es waren hiezu lange
Verhandlungen und Gespräche mit der Mag.-Abt. I, Information und Organisation, notwendig, um diesen Schritt zu verwirklichen und umsetzen zu
können. Vor zirka einem Monat ist die Freischaltung dazu erfolgt.
Gerade in einem Zeitalter, wo sehr viele Menschen im Büro,
zu Hause, über Freunde usw. Zugang zum Internet haben, ist dies eine
Möglichkeit, bürgerfreundlicher zu arbeiten bzw. Informationen über dieses Medium Internet an die Bürger und Bürgerinnen unserer Stadt heranzubringen. Auf unserer Internetseite findet man zum Beispiel die Bestimmungen über Mietzinsbeihilfe mit einem Formular, das man ausdrucken und entsprechend vorbereiten kann sowie eine Information darüber,
welche Unterlagen bei Beantragung einer Mietzinsbeihilfe mitzubringen
sind. Weiters sind die Einkommensgrenzen und einfache Berechnungsmodelle zur Errechnung der Mietzinsbeihilfe ersichtlich. Man kann somit er-

GR-(Budget-)Sitzung 22.11.2002