Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 12-November.pdf
- S.12
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Österreich gibt es eine eigene Gebärdensprache, welche sich wie ein Dialekt von
der deutschen Gebärdensprache unterscheidet.
Dolmetscherin von Paul Steixner
(Obmann des Gehörlosenverbandes):
Es gibt in Österreich keine Schule, in
welcher in Gebärdensprache unterrichtet
wird bzw. wo die Schüler die Gebärdensprache lernen können. Es gibt Gebärdensprachkurse, wo Hörende die Gebärdensprache lernen können.
Ich möchte zur Aussage von GR Kritzinger
bemerken, dass das Wort taubstumm für
uns Gehörlose sehr verletzend und
diskriminierend ist. Es ist klar, dass das
nicht jeder wissen kann und es sollte keine
Kritik bzw. nur eine Information sein.
Man sagt auch nicht Zeichensprache,
sondern Gebärdensprache. Es ist schon
lange wissenschaftlich anerkannt und
erforscht, dass dies eigenständige
Sprachen sind.
StRin Mag.a Schwarzl: Vielen Dank
Hubert Stockner und dem gesamten
Behindertenbeirat für die wertvolle und
ehrenamtliche Arbeit für die Stadt Innsbruck.
Mir ist aufgefallen, dass offensichtlich,
viele Daten fehlen. Wenn solche fehlen,
kann man Ziele schwer formulieren und
daher kann man nicht evaluieren, ob die
Ziele erreicht wurden.
Es wäre also ein großes Bedürfnis des
Behindertenbeirates, einige Ressourcen
zur Verfügung zu haben, damit der
Behindertenbeirat Prioritäten setzen
könnte.
Wir sind gerade bei der Budgeterstellung
für den Budgetgemeinderat in der ersten
Dezemberhälfte. Der zuständige Referent,
Bgm.-Stellv. Gruber, könnte noch eine
Position hineingeben, dass man in
Zusammenarbeit mit den Fachinstitutionen, welche im Behindertenbeirat vertreten sind oder mit der Leopold-FranzensUniversität Innsbruck so eine Ist-ZustandsErhebung als ersten wesentlichen Schritt
machen könnte. Auf diesem könnte dann
der Behindertenbeirat aufbauend die
Zielformulierung machen.
GR-Sitzung 18.11.2010
Es erscheint mir wichtig, dass es eine Art
der Verpflichtung gibt, dass alle Abteilungen und Ämter im Stadtmagistrat Innsbruck die Bringschuld hätten, nicht auf
einen Behindertenbeauftragten zu warten,
der etwas dazu zu sagen hätte, sondern
vorab zu fragen, ob es etwas zu berücksichtigen, zu bedenken oder einzuwenden
gäbe. Findet dies statt?
Gibt es auch genügend Information bzw.
Verpflichtung der städtischen Beteiligungen, dass sich diese auch dahingehend
informieren und wie läuft die Kommunikation in diesem Bereich oder gibt es da eine
gewisse Automatik? Ein Großteil der
aufgelisteten öffentlichen Dienstleistungen
wird nicht mehr von der Stadt Innsbruck
erbracht, sondern von ausgegliederten
Gesellschaften, wie etwa die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB), Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) und
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD).
GR Hof: Ich bedanke mich für das
Referat, welches mir in der Offenheit sehr
gefallen hat. Eigentlich ist es ein Arbeitsauftrag für den Gemeinderat.
StRin Mag.a Schwarzl hat die bereits
angesprochen, dass die Grundlagen
ehrenamtlich wahrscheinlich irgendwann
nicht mehr funktionieren werden.
Es wurde erwähnt, dass es in Innsbruck
keine Haupt- oder Mittelschule gibt, die
barrierefrei ist. Ich nehme an, dass das
fünfte Gymnasium barrierefrei ist. Meine
Frage wäre, ob es bei den Hauptschulen
so eine Priorität wäre und man vielleicht
nicht darauf warten sollte, bis man
Grundlagendaten, Zielvorstellungen und
Priorisierungen hat oder gibt es andere
Bereiche, wo es so drängt, dass man
einen Prozess nicht abwarten kann,
welcher vielleicht ein Jahr lang dauert?
GRin Mag.a Pitscheider: Vielen Dank
Hubert Stockner für den interessanten
Vortrag. Ich stimme zu, dass der Denkmalschutz nicht im Wege stehen darf,
wenn Gebäude für Kinder und Erwachsene nicht barrierefrei sind, vor allem was
Schulen und Verwaltungsgebäude betrifft.
Es muss kreative Ideen geben. Man wird
im Notfall über dem Denkmalschutz
stehen müssen, wenn zum Beispiel eine