Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 12-November.pdf

- S.79

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 12-November.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 674 -

zwischen der Haltestelle Museumstrasse
und der Endstation Nordkette auf der
Hungerburg sowie der Linie "W" zwischen
der Haltestelle Museumstrasse und der
Endstation Alpenzoo im Falle des Betriebsausfalles der Hungerburgbahn zu
den regulären Betriebszeiten möglich ist.

23.

Behandlung eingebrachter
dringender Anträge

23.1

I-OEF 183/2010
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Kanaloffensive, temporäre Verschiebung des für die
Jahre 2011 und 2012 geplanten
Rohrvertriebes König-LaurinStraße bis Bozner Platz bis nach
Abschluss der Baumaßnahmen
zur Verlängerung der Straßenbahnlinie "3" bis zum Fischerhäuslweg (StRin Dr.in PokornyReitter)

Hierbei ist insbesondere die Kostenfrage
zu beleuchten.
Wanker e. h.
Das Freizeitticket inkludiert auch die
Benützung der Hungerburgbahn. Im Falle
eines Betriebsausfalls wegen Revision
oder eines technischen Gebrechens, steht
für Inhaber des Freizeittickets kein
Beförderungsersatz zur Verfügung. Um
trotzdem von der Innenstadt aus die
Nordkettenbahn oder den Alpenzoo
Innsbruck - Tirol zu erreichen, ist die
Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich.

Beschluss (einstimmig):
Dem von StRin Dr.in Pokorny-Reitter und
MitunterzeichnerInnen eingebrachten
dringenden Antrag (Seite 670) wurde die
Dringlichkeit zuerkannt.
GR Grünbacher: Ich beantrage die

Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) ist derzeit
aber mit keiner Linie am Freizeitticket
beteiligt, sodass der Fahrgast einen
Fahrschein lösen muss.

Annahme des Antrages.

Primär sind InnsbruckerInnen Inhaber des
Freizeittickets, die das Angebot ganzjährig
nutzen. Der Bus als Ersatz für die
Hungerburgbahn sollte deshalb im
Angebot des Freizeittickets enthalten sein,
um den InnsbruckerInnen eine charmante
und unkomplizierte Möglichkeit anzubieten, in die Naherholungsgebiete der Stadt
zu gelangen.

Der von StRin Dr.in Pokorny-Reitter und
MitunterzeichnerInnen eingebrachte
dringende Antrag (Seite 670) wird dem
Inhalte nach abgelehnt.

Die Dringlichkeit ist gegeben, da das
aktuelle Freizeitticket bereits gültig ist und
möglichst rasch durch diese Erweiterung
ergänzt werden soll.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um 22.00 Uhr die Sitzung und setzt
die Beratungen nach Feststellung der
Beschlussfähigkeit um 22.10 Uhr wieder
fort.

GR-Sitzung 18.11.2010

Mehrheitsbeschluss (gegen 8 SPÖ und
2 Liberales Innsbruck; 10 Stimmen):

23.2

I-OEF 184/2010
Kletterhalle Tivoli, Ersatzstandort bzw. Um- oder Zubau im
Areal (GR Mag. Kogler)

Mehrheitsbeschluss (gegen 8 SPÖ,
8 GRÜNE, 2 RUDI, 2 Liberales Innsbruck,
GR Haager und FPÖ; 22 Stimmen):
Dem von GR Mag. Kogler und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden
Antrag (Seite 670) wurde die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
zugeführt wird.