Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 12-November.pdf

- S.120

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10 Prüfungsvermerk
Prüfungsvermerk

Im Sinne des § 74 Abs. 2 lit. a IStR hat die Kontrollabteilung die Jahresrechnung 2009 der Stadtgemeinde Innsbruck samt Beilagen in den
vorne näher behandelten Teilbereichen überprüft. Darüber hinaus sind
zahlreiche Gebarungsfälle auf ihre Übereinstimmung mit den geltenden
Gesetzen, Verordnungen und Dienstvorschriften untersucht worden,
worüber gesonderte Berichte ergangen sind.
Die Kontrollabteilung bestätigt nach Maßgabe der in diesem Bericht
getroffenen Feststellungen, dass sich das Kassen- und Rechnungswesen in einem geordneten Zustand befindet und die Gebarung entsprechend den Beschlüssen der zuständigen Organe abgewickelt worden
ist.

Antrag an den Gemeinderat
auf Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 73 Abs. 2
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
1975.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 8.11.2010:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 18.11.2010 zur Kenntnis
gebracht. Gleichzeitig wird gem. § 73 (2) IStR die Entlastung der
Bürgermeisterin beantragt.

Zl. KA-08521/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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