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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-Fortsetzung-gsw.pdf

- S.12

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- 814 -

schlägigen Dienststellen des Stadtmagistrates Innsbruck oder im zuständigen gemeinderätlichen Ausschuss abseits der Subventionsordnung der
Stadt Innsbruck inhaltlich-materielle
Kriterien hinsichtlich der Tätigkeit des
operativen Aktionsfeldes antragstellender nicht der öffentlichen Hand zurechenbarer Organisationen bzw. Trägerinnen und Träger im Bereich "Soziales", die für die Zuerkennung einer
Förderung maßgeblich sind?

Innsbruck vom 23.10.2013 "städtische Aufsichtsorgane angelobt", respektive auf dem
Absatz "Befugnisse der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG)" stellen wir folgende
Fragen und ersuchen um die Beantwortung
durch die zuständige Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten.
1.

Bei welchen Verwaltungsübertretungen
dürfen städtische Überwachungsorgane der Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG) Organstrafmandate detailliert
ausstellen?

6.

Falls ja, um welche Kriterien handelt es
sich dabei?

2.

7.

Welche unter dem Titel "Soziales" geförderten nicht der öffentlichen Hand
zurechenbare Organisationen bzw.
Trägerinnen und Träger wurden in den
Jahren 2006 bis 2012 einer Prüfung im
Sinne des § 9 Abs. 2 Subventionsordnung der Stadt Innsbruck unterzogen?

Bei welchen Verwaltungsübertretungen
darf die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) Überprüfungen detailliert vornehmen und in welcher Art und Weise?

3.

Bei welchen Verwaltungsübertretungen
darf die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) detailliert kurzfristige Anhaltungen vornehmen, in welcher Form und
wo wird dies vorgenommen?

4.

Bei welchen Verwaltungsübertretungen
darf die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) detailliert Anweisungen vornehmen?

5.

Bei welchen Verwaltungsübertretungen
darf die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) detailliert Wegweisungen in
welcher Art und Weise vornehmen?

6.

Bei welchen Verwaltungsübertretungen
darf die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) detailliert Gegenstände sicherstellen?

7.

Bei welchen Verwaltungsübertretungen
darf die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) detailliert in Zivil bzw. in Uniform
zusammen mit der Exekutive Überprüfungen vornehmen?

Kunst, Federspiel, Gregoire, Deng,
Mag. Abwerzger und Haager, alle e. h.

8.

Von welchen gesetzlichen Bestimmungen ist die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) in Vollziehung ihres Überwachungsauftrages ausgenommen?

3.2

Buchacher, Grünbacher, Dr.in PokornyReitter, Eberl, Pechlaner und Reisecker,
alle e. h.

8.

9.

Wie viele Fälle von widmungswidriger
Verwendung oder Erschleichung durch
unrichtige Angaben wurden in den Jahren 2006 bis 2012 im Zuge von Überprüfungen nach § 9 Abs. 2 Subventionsordnung der Stadt Innsbruck unterzogen?
Gibt es durch die einschlägigen Dienststellen des Stadtmagistrates Innsbruck
hinsichtlich der geförderten nicht der öffentlichen Hand zurechenbaren Organisationen bzw. Trägerinnen und Träger Überprüfungen der Effektivität bzw.
des - etwa in Alternativkosten bewertbaren - tatsächlichen Nutzens selbiger
bzw. ihrer Tätigkeit?

10. Falls nein, warum werden solche Überprüfungen nicht in Erwägung gezogen?

Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG), Befugnisse (GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern folgende Anfrage:
Bezugnehmend auf die Presseaussendung
der Mag.-Abt. I, Medienservice, der Stadt

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich muss jetzt
auch eine Frage stellen: Wir haben auf Antrag von GRin Reisecker einen Folder erstellt
mit dem wir - das würde ich sagen - sechs
dieser acht Fragen beantworten können.

GR-Sitzung 21.11.2013 (Fortsetzung der am 24.10.2013 vertagten Punkte)