Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-Fortsetzung-gsw.pdf

- S.16

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- 818 -

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich muss diesen Antrag leider zurückweisen, weil er inhaltlich nicht richtig ist. Wir haben dieses
Grundstück nicht angekauft. Dieser Punkt
wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Es
tut mir leid.
GR Buchacher: Ich werde den Antrag dann
bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates einbringen, wenn der Grundkauf beschlossen wird.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein, dieser
Grundkauf wird nicht mehr beschlossen.
GR Buchacher: Vielleicht hat das auch mit
dem laufenden Verfahren etwas zu tun. Ich
werde es bei der nächsten Sitzung des
Gemeinderates wieder versuchen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf zur
tatsächlichen Berichtigung etwas ausführen.
Das Grundstück gehört uns nicht und wird
uns auch künftig nicht gehören. Vielleicht
geht es bei einem anderen Grundstück.
Der von GR Buchacher sowie Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichner eingebrachte Antrag wird von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer à limine zurückgewiesen.
4.4

I-OEF 121/2013
Einrichtung einer Arbeitsgruppe
zur Erarbeitung von Rahmenbedingungen für Musik- bzw. Konzertveranstaltungen im öffentlichen Raum (GRin Mag.a Schwarzl)

GRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle gemeinsam
mit GR Onay folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
In einer Arbeitsgruppe bestehend aus der
Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und
Veranstaltungen, der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), der Mag.-Abt. III,
Umwelttechnik und Abfallwirtschaft, und
anderen zuständigen Dienststellen sowie
Vertreterinnen bzw. Vertretern von Veranstalterinnen und Veranstaltern, die im öffentlichen Raum von Innsbruck Musik- bzw.
Konzertveranstaltungen durchführen, sollen
die künftigen Rahmenbedingungen und
Spielregeln hinsichtlich Veranstaltungsdauer und Lautstärke samt Kontrolle der Veranstaltungen je nach einzelnen Veranstaltungsörtlichkeiten ausgearbeitet und dem

Stadtsenat vorgelegt werden.
Mag.a Schwarzl und Onay, beide e. h.
Eine pulsierende Stadt benötigt beides.
Leute, die in der Stadt wohnen, aber auch
Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Es
kommt immer wieder zu teils unterschiedlichen Auflagen bzw. zum Exekutieren dieser
Auflagen. Oft erfolgt aber ein Abbruch einer
Veranstaltung, manchmal ist das nicht der
Fall.
Daher wäre es für die verschiedensten Veranstaltungsplätze, die wir haben, sinnvoll, in
Kooperation der Dienststellen im Stadtmagistrat Innsbruck sowie der Veranstalterinnen bzw. Veranstalter eine Art Leitfaden zu
entwickeln.
4.5

I-OEF 122/2013
Errichtung eines Kleintierkrematoriums mit anschließendem
Friedwald - Tierfriedhof
(GRin Moser)

GRin Moser: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck errichtet ein Kleintierkrematorium mit anschließendem Friedwald
- Tierfriedhof in Zusammenarbeit mit dem
Österreichischen Tierschutzverein bzw. verband, der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und mit Beratung durch einschlägige Organisationen.
Moser e. h .
Ich starte einen zweiten Anlauf bezüglich
der Errichtung eines Kleintierkrematoriums
in der Stadt Innsbruck. Der Antrag wurde
bereits einmal angenommen, jedoch auf
Grund einer Stellungnahme der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) leider nicht
umgesetzt. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ist der Ansicht, dass der
Bedarf nicht gegeben ist. Auf Grund dessen, dass die Errichtung unter das Abfallwirtschaftsgesetz fällt, ist es für sie schwierig, das alleine ohne Spezialistinnen bzw.
Spezialisten zu realisieren.
Ich habe mittlerweile eine Umfrage bei den
Tierärztinnen bzw. Tierärzten laufen, die mir
sehr positive Rückmeldungen gebracht hat.
Es ist so, dass in den letzten zwei Jahren
sehr viele Personen bei mir angerufen ha-

GR-Sitzung 21.11.2013 (Fortsetzung der am 24.10.2013 vertagten Punkte)