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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf

- S.78

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(zu Punkt 15.)

Umweltpreis der Stadt Innsbruck - Vergaberichtlinien neu
1.

M

Der . Umweltpreis der Stadt Innsbruck wird für hervorragende Projekte und ausgearbeiteten
Projektkonzepte für Leistungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes alle zwei Jahre verliehen. Die Bereiche beinhalten insbesondere
• Luftreinhaltung
• Abfallvermeidung , -trennung und -entsorgung

• Gew~sserschutz

• Lärmschutz
• Mobilität
• Energieeinsparung
• Naturschutz
• Umweltbildung



2.

Klimaschutz
a119 . Umweltvorsorge

Die Verleihung erfolgt in den Kategorien :
• SchOlerlnnen und Jugend
• Privatpersonen und Vereine
• Unternehmen und Institutionen

Die Preisträger erhalten eine Urkunde und die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Träger des Urnweltpreises der Stadt Innsbruck.Preisträger aus den Kategorien ~ SchOlerlnnen und Jugend" sowie "Privatpersonen und
u
Vereine erhalten ein Preisgeld , dessen Höhe vom beschlussfassenden Gremium festgelegt wird . Die Höhe sämtlicher Preisgelder ist mit 5,000,-- Euro begrenzt.
Bewerberinnen, die keinen Preis erhalten, kann aufgrund der Wertigkeit Ihrer Einreichungen ein Anerkennungspreis verliehen werden .
3.

Die Ausschreibung des Umweltpreises wird in "Innsbruck InformiertUund auf der Homepage
der Stadt Innsbruck veröffentlicht. Die Einbindung lokaler Medien ist anzustreben .

4.

Die Bewerbungen und Vorschläge sind mit dem Einreichformular und den weiteren Unterlagen bis längstens 31. Dezember beim Referat Umwelttechnik und Abfallwirtschaft einzureichen .

5.

Die einlangenden Bewerbungen und Vorschläge sind nach Vorbegutachtung durch eine Jury , bestehend aus den jeweils zuständigen Magistratsabteilungen und Beiziehung von Fachleute bis längstens 31 . März dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zuzuleiten .

6.

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität kann sich durch einschlägige Sachverständige beraten lassen. Sein Beratungsergebnis ist dem Stadtsenat zur Beschlussfassung
vorzulegen .

7.

Die Verleihung des (der) Umweltpreise(s) erfolgt durch den BOrgerme ister I die BOrgermeisterin der Stadt Innsbruck.

8.

Die Namen der Preisträgerinnen werden in "Innsbruck Informiert" und auf der Homepage der
Stadt Innsbruck veröffentlicht.

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