Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf
- S.78
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(zu Punkt 15.)
Umweltpreis der Stadt Innsbruck - Vergaberichtlinien neu
1.
M
Der . Umweltpreis der Stadt Innsbruck wird für hervorragende Projekte und ausgearbeiteten
Projektkonzepte für Leistungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes alle zwei Jahre verliehen. Die Bereiche beinhalten insbesondere
• Luftreinhaltung
• Abfallvermeidung , -trennung und -entsorgung
• Gew~sserschutz
• Lärmschutz
• Mobilität
• Energieeinsparung
• Naturschutz
• Umweltbildung
•
•
2.
Klimaschutz
a119 . Umweltvorsorge
Die Verleihung erfolgt in den Kategorien :
• SchOlerlnnen und Jugend
• Privatpersonen und Vereine
• Unternehmen und Institutionen
Die Preisträger erhalten eine Urkunde und die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Träger des Urnweltpreises der Stadt Innsbruck.Preisträger aus den Kategorien ~ SchOlerlnnen und Jugend" sowie "Privatpersonen und
u
Vereine erhalten ein Preisgeld , dessen Höhe vom beschlussfassenden Gremium festgelegt wird . Die Höhe sämtlicher Preisgelder ist mit 5,000,-- Euro begrenzt.
Bewerberinnen, die keinen Preis erhalten, kann aufgrund der Wertigkeit Ihrer Einreichungen ein Anerkennungspreis verliehen werden .
3.
Die Ausschreibung des Umweltpreises wird in "Innsbruck InformiertUund auf der Homepage
der Stadt Innsbruck veröffentlicht. Die Einbindung lokaler Medien ist anzustreben .
4.
Die Bewerbungen und Vorschläge sind mit dem Einreichformular und den weiteren Unterlagen bis längstens 31. Dezember beim Referat Umwelttechnik und Abfallwirtschaft einzureichen .
5.
Die einlangenden Bewerbungen und Vorschläge sind nach Vorbegutachtung durch eine Jury , bestehend aus den jeweils zuständigen Magistratsabteilungen und Beiziehung von Fachleute bis längstens 31 . März dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zuzuleiten .
6.
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität kann sich durch einschlägige Sachverständige beraten lassen. Sein Beratungsergebnis ist dem Stadtsenat zur Beschlussfassung
vorzulegen .
7.
Die Verleihung des (der) Umweltpreise(s) erfolgt durch den BOrgerme ister I die BOrgermeisterin der Stadt Innsbruck.
8.
Die Namen der Preisträgerinnen werden in "Innsbruck Informiert" und auf der Homepage der
Stadt Innsbruck veröffentlicht.
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