Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.10
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Verfügung gestellt werden können. Wir
werden sonst die erforderlichen Wohnungen
nicht bauen können, die wir laut Prognose
brauchen. Wir hinken schon die letzten
zehn Jahre hinter der Prognose zurück. Das
ist keine leichte Aufgabe, die aber trotzdem
angegangen werden muss.
Wir müssen die Bereiche der Stadtränder
mit angrenzenden Wiesen und Wäldern
untersuchen und prüfen. Natürlich sind Fragen zur Umwelt, Erschließung und Infrastruktur mit einzubeziehen. Auch das Freizeitverhalten, die Eigentumsverhältnisse
oder die landwirtschaftlichen Notwendigkeiten sind zu beachten. Alle diese Parameter
sind zu bedenken und müssen einfließen.
Dieser Schritt einer Erweiterungsprüfung
über den derzeitigen Stadtrand hinaus ist
anzugehen. Wir denken dabei an Gebiete
wie Kranebitten, den Paschberg, eventuell
an die Hungerburg, an Arzl Ost, Vill usw.
Angesichts dieser gewaltigen Herausforderung, die nicht nur bis zur nächsten
Wahl 2018, sondern bis zum Jahr 2025 vor
uns steht, gibt es die Überlegung, ob wir
nicht einen Stadtentwicklungsplan in Auftrag
geben und ihn gemeinsam mit einer externen ExpertIn erarbeiten.
Ich denke dabei an Prof. Kees Christiaanse,
der ein hervorragender Fachmann in diesem Bereich ist und im Auftrag verschiedener Städte vieles geleistet hat. Zur Zeit ist er
in Singapur als "Programme Leader of the
Future Cities Laboratory" tätig.
Sozialer Wohnbau kann gerne auch in einer
schönen, beruhigten und grünen Lage sein
und muss nicht zwangsläufig in der Nähe
der Autobahn oder entlang von vielbefahrenen Straßenzügen stattfinden.
StR Mag. Fritz: Ich gebe GRin Dr.in Pokorny-Reitter in allen Punkten recht. Was an
Fakten aufgezählt wurde, stimmt. Wir werden einiges zu prüfen haben. Das Örtliche
Raumordnungskonzept (ÖROKO) von
2002, das durch die Fristerstreckung bis
2015 fortgeschrieben wurde, hat den
Grundsatz enthalten, dass der Wohnbedarf
vorwiegend bis ausschließlich durch Binnenverdichtung zu befriedigen ist.
Es ist mir und der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
klar, dass angesichts der statistischen
Prognosen über die EinwohnerInnenzahl
GR-Sitzung 24.10.2013
der Stadt Innsbruck (im Jahr 2025 sollen
165.000 Personen anwesend sein) die Bedarfsdeckung im Rahmen des jetzigen Baulandes kaum erreichbar sein wird. Es steht
die Entscheidung über eine mögliche Stadterweiterung im Raum.
Ich nenne ausdrücklich keine bestimmten
Gebiete, die davon betroffen sein könnten.
Nicht, weil wir damit spekulieren würden,
Geschäfte geheim vorbereiten zu können.
Leider geht es nicht, still und heimlich
Grundstücke zu Freilandpreisen zu erwerben und sie dann umzuwidmen. In einer
demokratischen Gesellschaft werden die
Bearbeitung des Örtlichen Raumordnungskonzepts (ÖROKO) und die Flächenwidmung öffentlich vonstattengehen müssen.
Ich möchte deswegen keine Gebietsbezeichnungen nennen, weil wir gerade in der
Prüfungsphase sind. Es ist Bestandteil der
Arbeit am Örtlichen Raumordnungskonzept
(ÖROKO), dass wir neben den Verdichtungs- bzw. Nachverdichtungspotenzialen,
neben dem Auffüllen von Stadtbrachen
auch darüber nachdenken, wo eine Stadterweiterung unter Berücksichtigung all dieser Aspekte, die GRin Dr.in PokornyReitter gerade aufgezählt hat, machbar und
wünschenswert ist. Das ist die erste große
Entscheidung im Rahmen des neuen Örtlichen Raumordnungskonzepts (ÖROKO).
Es wird nicht mehr lange dauern, bis sie im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte zur Beratung kommt. Die Vorbereitungen dazu sind angelaufen.
Wir werden bei der Erarbeitung in größerem
Ausmaß externe Fachleute zu Teilaspekten
beschäftigen. Dafür ist ein großer Budgetposten vorgesehen. Wir haben auch jetzt
schon bei mehreren Gesprächen am runden
Tisch Fachleute verschiedenster Disziplinen
wie Kultur, Wirtschaft oder dem Sozialbereich versammelt. In die Diskussionen über
die Stadtentwicklung im nächsten Jahrzehnt
wurden auch nicht beamtete RaumplanerInnen einbezogen. Das Ergebnis dieser
Arbeiten wird ins Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) einfließen.
Damit bereiten wir gerade die erste Entscheidung vor. Nach einer noch genaueren
Erhebung über den geschätzten Flächenbedarf wird der alte Grundsatz, nicht über
das bestehende Bauland hinauszuwachsen,
neu zur Diskussion gestellt. Ich prognosti-