Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.33

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- 707 -

tungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 19.05 Uhr wieder fort.

§2

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir kommen
zu einem Punkt, den wir zum ersten Mal auf
der Tagesordnung haben. Es geht um die
Entbindung von der Amtsverschwiegenheitspflicht.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Der Kulturausschuss hat am 9.7.2013 empfohlen,
einen Beschluss des Gemeindesrates herbeizuführen. Benennungen von Plätzen und
Straßen sollten prioritär nach Frauen erfolgen. Dem Ausschuss bzw. der Mag.-Abt. IV,
Kultur, liegt eine Liste mit Personen vor, die
für eine Namensgebung in Frage kommen.
Anna Stainer-Knittel war eine Porträt- und
Blumenmalerin aus Elbigenalp, die 1873 in
Innsbruck eine Zeichen- und Malschule für
Damen eröffnete.

9.

MagIbk/3165/MD-SO/59
GR a. D. Ing. Krulis Martin, Entbindung von der Amtsverschwiegenheitspflicht

Beschluss (einstimmig):
GR a. D. Ing. Martin Krulis wird nach
§ 13 Abs. 3, Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), für seine am
2.4.2013 vor dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
gemachte Zeugenaussage (Staatsanwaltschaft Innsbruck, 25 St 35/13g) nachträglich
von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es geht um
die Flächenwidmung in Arzl am Schusterbergweg betreffend """""""""""""""""" """""""""""""""""""". Dazu
hat es ein Verfahren der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegeben. Für diese Aussage
soll GR a. D. Ing. Krulis von der Amtsverschwiegenheitspflicht entbunden werden.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.

Der Lageplan bildet einen Bestandteil der
Verordnung.

Was ungleich bekannter sein dürfte, ist,
dass ihr Leben als Vorlage für den Heimatroman "Geier-Wally" diente. Der neue
Intendant des Tiroler Landestheaters, Johannes Reitmeier, setzte bei seinem Einstand als erste Produktion "La Wally" auf
den Spielplan.
Der bisher unbenannte Weg befindet sich
im Besitz der Stadt Innsbruck. Durch die
Neubenennung sind Adressänderungen von
derzeit noch unbewohnten Objekten erforderlich. Die Rohbauten Höttinger Au
Nrn. 82a, 82b, 82c und 82d werden künftig
die Anschrift "Anna-Stainer-Knittel-Weg
Nrn. 1, 3, 5 und 7" haben.
Für bereits bestehende Adressen sind Umbenennungen immer mit Unannehmlichkeiten verbunden. In diesem Fall haben wir
eine Win-win-Situation.
11.

10.

Straßenbenennung "Anna-StainerKnittel-Weg"

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.8.2013:
§1
Der im vorliegenden Plan dargestellte Weg
wird gemäß Landesgesetzblatt (LGBl.) Nr. 4
vom 20.11.1991 über die Bezeichnung von
Verkehrsflächen und die Nummerierung von
Gebäuden § 1 und § 8, in Verbindung mit
§ 18 des Stadtrechts der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) in der geltenden Fassung,
als "Anna-Stainer-Knittel-Weg" benannt.

GR-Sitzung 24.10.2013

IV 7425/2013
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Congress und Messe
Innsbruck GmbH

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.7.2013:
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt dem
beiliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Congress und Messe Innsbruck
GmbH zu.