Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.34
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- 708 -
12.
IV 15223/2010
SeniorInnen-Wohn- und SeniorInnen-Betreuungseinrichtung im
Olympischen Dorf, Errichtung und
Finanzierung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 18.9.2013:
1.
2.
Im Sinne des Punktes 4. des Beschlusses des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 24.3.2011
(Zahl IV 15223/2010) wird der erforderliche Finanzierungsaufwand in Höhe
von insgesamt zirka € 22.870.000,-des Neubaues der Seniorinnen- bzw.
Senioren-Wohn- und Betreuungseinrichtung im Olympischen Dorf von der
Stadtgemeinde Innsbruck getragen.
Im Rahmen des Punktes 5. des Beschlusses des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck vom
24.3.2011 wird die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, beauftragt, budgetäre Vorsorge für einen Investitionszuschuss an die Innsbrucker
Stadtbau GmbH in der Höhe von insgesamt € 6 Mio zu treffen. Der Investitionszuschuss soll in den Voranschlägen der Landeshauptstadt Innsbruck im
Zeitraum der Rechnungsjahre von
2015 bis 2017 in Teilbeträgen budgetäre Berücksichtigung finden.
Die Baukosten wurden mit Stand Dezember 2010 auf € 18,67 Mio geschätzt. Nach
der Auswahl eines konkreten Projektes
wurden die Werte auf € 19,87 Mio für die
Errichtung plus € 3 Mio für die Erstausstattung korrigiert. Insgesamt sprechen wir also
von rund € 23 Mio.
Es ist erfreulich, dass für diese Seniorinnenbzw. Senioren-Wohn- und Betreuungseinrichtung gemäß Richtlinie des Landes Tirol
"zur Förderung des Ausbaues, des Aufbaues und der Sicherung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Tirol" eine Förderung beantragt werden konnte. Das heißt,
dass wir pro Bett einen verlorenen Investitionszuschuss bekommen. Beantragt ist eine
Summe von € 2.124.000,--.
Zusätzlich dürfen wir mit Wohnbauförderungsmitteln in Höhe von € 10,4 Mio rechnen. Es war mir seitens der Stadt Innsbruck
ein Anliegen, die Errichtung nicht nur über
GR-Sitzung 24.10.2013
die Miete zu finanzieren, sondern auch einen Investitionskostenzuschuss zu geben.
Dieser soll in den Jahresvoranschlägen der
Landeshauptstadt Innsbruck für die Rechnungsjahre 2015 bis 2017 Berücksichtigung
finden, damit die wesentlichen Kosten umgehend erfasst werden. Es ist wichtig, dass
die Stadtregierung und der Gemeinderat
Projekte zeitnah finanzieren und nicht durch
Zuschüsse Budgetverschiebungen vornehmen.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich möchte
Stimmenthaltung anmelden.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Dr.in Krammer-Stark; 1 Stimme,
gegen RUDI und FPÖ; 6 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
18.9.2013 (Seite 708) wird angenommen.
13.
IV 6332/2013
Innsbrucker Soziale Dienste
GmbH (ISD), Eigenkapitalstruktur
und klarstellende Gesellschaftsvertragsänderung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 25.9.2013:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck leistet
die am 11.7.2013 beschlossene Eigenkapitalzuführung (laut Punkt 1.) in Höhe
von insgesamt € 3 Mio als Gesellschafterzuschuss an die Innsbrucker Soziale
Dienste GmbH (ISD). Der Gesellschafterzuschuss ist von der Innsbrucker
Soziale Dienste GmbH (ISD) in der Kapitalrücklage aufzunehmen.
2.
Mit der finanziellen Abwicklung wird die
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, beauftragt.
3.
Die Stadtgemeinde Innsbruck widmet
den im Jahresabschluss 2012 der
Innsbrucker Soziale Dienste GmbH
(ISD) noch nicht abgerechneten Investitionszuschuss in Höhe von
€ 815.926,97 als Gesellschafterzuschuss.
4.
Der Geschäftsführer der Innsbrucker
Soziale Dienste GmbH (ISD) wird ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag in
§ 6 entsprechend der Amtsvorlage an-