Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.69
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es rechtlich möglich oder nicht? Da hätte ich
gerne den Leiter der Mag.-Abt. III, Bau-,
Wasser-, Gewerbe- und Anlagenrecht, als
Auskunftsperson hier gehabt. Ich nehme zur
Kenntnis, dass dieser heute nicht anwesend
ist. Das nächste mal beantragen wir die
Anwesenheit von Auskunftspersonen mit
14 Unterschriften, dann wäre so etwas verpflichtend. Aber ich hoffe, dass ich die Auskunft bekomme.
Ich bitte gleichzeitig vor der Beschlussfassung um eine Sitzungsunterbrechung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
noch ergänzen, dass auch die Möglichkeit
besteht, nicht nur die Planungsunterlagen
einzusehen, sondern sich auch durch die
MitarbeiterInnen der Mag.-Abt. III, in den
Klubs beraten zu lassen. Das wurde ja
auch, im Sommer angefangen bis heute von
manchen Klubs in Anspruch genommen.
StR Mag. Fritz: Das Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 (TROG) birgt natürlich
auch eine politische Verantwortung. Es ist
nicht so, dass man bestimmte Dinge in einen Computer eingibt und dann das Ergebnis "Passt, alles okay!" erhält.
Da muss man sich nur den § 27 des Tiroler
Raumordnungsgesetzes 2011 (TROG),
Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung, ansehen. Darin steht sehr vieles und
manches davon ist auch ein widersprüchliches Zielbündel. Das muss man in aller
Offenheit sagen. Es liegt dann eben in der
politischen Verantwortung, zu entscheiden,
was überwiegt. Überwiegt das, was dafür
oder das, was dagegen spricht. In einem
anderen Zusammenhang würde man von
pflichtgemäßem Ermessen sprechen. Ich
glaube, das tun wir in diesem Fall, wenn ich
die Beschlussfassung dieses Aktes empfehle. Das, obwohl die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, und
die Mag.-Abt. III, Bau-, Wasser-, Gewerbeund Anlagenrecht, ebenso pflichtgemäß,
darauf hinweisen, dass die Beschlussfassung nach manchen Aspekten zweifelhaft
ist.
Ich spreche jetzt schon zur Flächenwidmung, weil das der eigentliche Kernpunkt
ist, auch wenn dieser Punkt erst bei Tagesordnungspunkt 44. (Seite 777) behandelt
wird. GR Grünbacher hat ja richtigerweise
gesagt, dass wir beide Punkte zusammen
diskutieren. Auch deswegen, weil es eine
GR-Sitzung 24.10.2013
absurde Veranstaltung wäre, über die Auflage eines Bebauungsplanes ohne entsprechende Flächenwidmung zu diskutieren.
Es wurden sehr viele Aspekte mit Gutachten geprüft. Der Ablauf war Folgender: Vor
dem Sommer 2013 haben wir die Auflage
der Flächenwidmung beschlossen. Es sind
dabei eine Reihe offener Fragen festgestellt
worden, die vom Bauwerber und zum Teil
auch von externen Stellen zu beantworten
waren.
Beispielsweise hatte das Amt der Tiroler
Landesregierung über die Frage zu entscheiden, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist oder nicht. Der
entsprechende Feststellungsbescheid ist
ergangen. Daraus geht hervor, dass keine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorliegen muss, da die Umweltauswirkungen
nicht erheblich genug sind, um die Schwellenwerte zu überschreiten. Das bezieht sich
besonders auf die zusätzlichen Stellplätze.
Es ist auch die Verträglichkeit der Handelsstruktur geprüft worden. Dazu liegt ein Verkehrsgutachten vor.
Wir haben nun ein SiegerInnenprojekt. Es
ist das Ergebnis der Entscheidung einer
Jury aus einem Wettbewerb. Es lässt einige
Spielräume zur Überarbeitung offen. Ich
gebe aber zu, dass man das unterschiedlich
beurteilen kann. Ist es nach der Überarbeitung immer noch das SiegerInnenprojekt
oder soweit verändert, dass man schon von
etwas anderem sprechen müsste? Dann
hätte man das neue Projekt nochmals vor
den Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB)
bringen können.
Ich habe mich dafür entschieden, zu sagen,
das dies das ursprüngliche Projekt ist. Ganz
wesentliche Punkte, die das Projekt nach
dem Jury-Entscheid zum SiegerInnenprojekt gemacht haben, bestehen noch immer.
Manche Punkte, bei denen die Jury eine
Überarbeitung angeregt hat, sind geändert
worden. Eine andere Frage, eigentlich einer
der wesentlichen Streitpunkte, betrifft die
Nutzung.
Es gab im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte eine Diskussion
über den Nutzungsmix und letztlich auch
über den Anteil an geförderten Wohnungen.
Jetzt kann man natürlich der Meinung sein,
dass der Preis, der für diesen Grund bezahlt
wurde, ein Wahnsinn ist. Formal ist dieser