Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.79
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 753 -
verständiger. Wenn wir sagen, dass wir
trotzdem auf diesen Punkt springen möchten, sagt das Amt der Tiroler Landesregierung, dass sie einen positiven Bescheid
ausstellen. Sie berücksichtigen, trotz Gutachten, dass ein erfahrener Springer bzw.
eine erfahrene Springerin mehr bewerkstelligen kann. Genauso sehe ich das hier. Diejenigen, die in diesen Wohnraum einziehen,
werden das besser beurteilen können, als
die Sachverständigen.
Es wurde schon gesagt, dass wir ja noch
die Aufsichtsbehörde haben, die schlussendlich ein Ja oder Nein sagt.
GRin Dipl.-Ing.in Sprenger: Man hört viele
Argumente, aber im Grunde genommen,
nichts von dem entscheidenden Punkt. Der
Turm ist schön geplant und architektonisch
ansprechend. Es stimmt, dass wir nicht soviel Fläche in der Stadt Innsbruck haben
und der Platz genutzt werden soll. Das ist
alles korrekt. Dies ist ein ansehnliches Projekt.
Das Problem liegt einfach in der Nutzung.
Wenn wir jetzt "Beschränktes Kerngebiet"
verordnen, kann man das Projekt sofort
beschließen.
Das ist an diesem Standort überhaupt kein
Thema, aber keine Wohngebietsnutzung!
Dort wird ein Wohnturm errichtet. Dort ist in
der Nacht eine Dauerbeschallung von
50 Dezibel (dB) gegeben. Heute hat
StR Mag. Fritz bei der "Aktuellen Stunde"
gesagt, dass die Wohnbaueignung geprüft
werden muss. Das prüft man aber nicht mit
verbautem Grund und Lärmschutzmaßnahmen! Die Eignung muss gegeben sein,
bevor irgendwelche baulichen Maßnahmen
erfolgen.
Hier gibt es 65 Dezibel (dB) Dauerbeschallung in der Nacht. 65 Dezibel (dB) ist in etwa so, als würden zwei Personen einen
Meter entfernt laut reden. Das möchte ich
dann sehen, wie gut man dort schläft, wenn
zwei Leute auf der Bettkante sitzen und sich
laut unterhalten. Das geschieht ununterbrochen über Jahre. Das ist so, diesbezüglich
habe ich mich erkundigt. Daran orientiert
man sich für die Eignung einer bestimmten
Nutzung.
Wenn ich Kerngebiet sage, dann meint man
in erster Linie Wohnnutzung damit. Diesbezüglich gibt es nun einmal im Gesetz
GR-Sitzung 24.10.2013
Grenzwerte. Das ist eine ÖNORM, die auch
das Land Tirol nicht verändern kann. Das ist
gestaffelt nach Kurort, Wohngebiet, Kerngebiet bis 55 Dezibel (dB) und Wohngebiet
bis 45 Dezibel (dB). Hier sprechen wir über
65 Dezibel (dB) in der Nacht!
Ich erinnere mich noch an eine Besprechung als ich noch Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte war. Damals ist man davon ausgegangen, dass man das Konzept, wie in der
Studie von Arch. Dipl.-Ing. Greulich zum
Frachtenbahnhofareal vorgesehen, erstellt.
Damals hieß es noch, dass die Rahmenbedingungen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, vernünftig
sind. Die Frau Bürgermeisterin hat dies
auch angesprochen. Damals war eine Widmung, entsprechend einem beschränkten
Kerngebiet, bei dem das Wohnen nie in das
Eigentum übergehen kann, vorgesehen. Die
eigentliche und angestrebte Nutzung müsste dort schon bei Büro- und Dienstleistungsräumlichkeiten liegen. Das wurde damals so
festgelegt.
Die Frau Bürgermeisterin hat das damals
angesprochen, als das Projekt von der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, und Dir, StR
Mag. Fritz, präsentiert wurde. Am besten
sollte die Amraser Straße in einem geplant
werden. Es sollten in Bezug auf die zukünftige Nutzung keine Widersprüchlichkeiten
aufgeworfen werden. Zudem sind auch für
die Verkehrslösungen nicht zukünftige Nutzungen zu verhindern.
Anschließend wurde das Projekt weiter aufgerollt. Die Dichten, die vom Projektanten
eingereicht wurden, waren immer schon
relativ hoch. Das wurde damals schon festgestellt. Die ursprünglich geplanten Dichten
sind auch für städtisches Kerngebiet nicht
geeignet. Es wurde damals auch darauf
hingewiesen, dass die Messung in der
Nacht 65 Dezibel (dB) Dauerschall beträgt.
Dipl.-Arch.in Schmeissner-Schmid hat dabei
darauf hingewiesen, dass der Standort für
Büroflächen geeigneter wäre, als für Wohnungen. In einem beschränkten Kerngebiet
kann ich sehr wohl BetreiberInnenWohnungen errichten. In einem geringeren
Ausmaß können Wohnungen, vielleicht
ganz oben Penthouse-Wohnungen, geschaffen werden. Aber es muss eine