Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.101
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37.
III 7396/2013
Beschluss (einstimmig):
Bebauungsplan Nr. AM - B18, Amras, Bereich Winkelfeldsteig,
Gp. 161/2, KG Amras (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AM - B5) gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2013:
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen liegen vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2013:
Der Bebauungsplan Nr. AM - B18, Amras,
Bereich Winkelfeldsteig, Gp. 161/2, KG Amras (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AM - B5) gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
38.
III 7399/2013
Bebauungsplan Nr. AL - B42, Arzl,
Einmündungsbereich Arzler Straße/Dr.-Hans-Klocker-Straße (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. AL - B20, Nr. AL - B20/1 und
Nr. AL - B20/2), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen liegen vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 24.10.2013
Der Bebauungsplan Nr. AL - B42, Arzl,
Einmündungsbereich Arzler Straße/
Dr.-Hans-Klocker-Straße (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. AL - B20, Nr. AL B20/1 und Nr. AL - B20/2), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
39.
III 4300/2013
Bebauungsplan Nr. PR - B7, Pradl,
Bereich Anzengruberstraße
Nrn. 3, 5 und 7 und Resselstraße
Nrn. 9 und 11, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original
bei.
Der Einspruchwerber hat bereits zum vorausgegangenen Bebauungsplanentwurf
Einwendungen erhoben, denen im gegenständlichen Bebauungsplan zum Teil entsprochen wurde. In der neuerlichen Stellungnahme werden weitere Änderungen
(Höhe, Bautiefe, unterirdische Bebauung)
eingefordert.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Es wird festgestellt, dass weitere
Änderungen aus städtebaulicher Sicht nicht
vertretbar sind. In diesem Sinn wird der Beschluss des Planes vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: