Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.102

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- 776 -

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2013:
Der Bebauungsplan Nr. PR - B7, Pradl, Bereich Anzengruberstraße Nrn. 3, 5 und 7
und Resselstraße Nrn. 9 und 11, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
40.

III 6339/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA - B23, Höttinger Au, Bereich zwischen Fischerhäuslweg, Fürstenweg,
Cusanusweg, Huchenstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2013:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. HA - B23, Höttinger Au,
Bereich zwischen Fischerhäuslweg, Fürstenweg, Cusanusweg, Huchenstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird
beschlossen.

41.

III 6345/2013
Flächenwidmungsplan Nr. RE F10, Reichenau, Bereich zwischen
Durigstraße und Reut-NicolussiPark (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F7),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original/Kopie bei.
Die Einspruchwerberin beanstandet, dass
für das Wohnprojekt ein Teil der öffentlichen
Parkanlage verkauft werde.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Es wird festgestellt, dass das gegenständliche Projekt aufgrund seiner kleinteiligen, offenen Baustruktur den Park, trotz
flächenmäßiger Verkleinerung nicht beeinträchtigt. Deshalb wird der Beschluss des
oben genannten Planes vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2013:
Der Flächenwidmungsplan Nr. RE - F10,
Reichenau, Bereich zwischen Durigstraße
und Reut-Nicolussi-Park (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F7), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.

GR-Sitzung 24.10.2013