Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.103

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42.

III 6346/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. RE - B9, Reichenau, Bereich zwischen Durigstraße und Reut-Nicolussi-Park
(als Änderung des Bebauungsplanes RE - B6 und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE B6/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original/Kopie bei.
Es wird auf den Bericht zum Flächenwidmungsplan Nr. RE - F10 hingewiesen. Der
Beschluss des oben genannten Planes wird
vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2013:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. RE - B9, Reichenau, Bereich zwischen Durigstraße und ReutNicolussi-Park (als Änderung des Bebauungsplanes RE - B6 und des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. RE - B6/1), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

43.

III 11588/2012
Flächenwidmungsplan Nr. AM F41, KG Amras, Bereich südlich
Amraser-See-Straße, westlich Autobahnauffahrt Innsbruck-Ost (als
teilweise oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. AM - F1, Nr. AM - F25
und Nr. AM - F31), gemäß § 36
Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Sie liegt dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahme bezieht sich in erster
Linie auf eine schmale westliche Teilfläche
der Sonderflächenwidmung für die Erweiterung von IKEA, die als Sonderfläche Ortsrandeingrünung und Entwässerung festgelegt wurde sowie insbesondere auf den angrenzenden Grünzug Amras-PradlReichenau, welcher jedoch nicht im Planungsbereich des gegenständlichen Planes
liegt. Zusammengefasst sei die Erhaltung
dieses Grünzuges sachlich nicht gerechtfertigt und solle dieser gesamte Freilandbereich westlich des Einkaufszentrums DEZund IKEA-Geländes und damit auch die
Sonderfläche Ortsrandeingrünung und Entwässerung in eine Baulandwidmung einbezogen werden.
Die Stellungnahme wurde im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
ausführlich behandelt und beraten. Da die
Einwendungen sich nicht gegen die Erweiterung von IKEA und der hierfür erforderlichen Widmung richten, sondern auf die
künftigen weiteren baulichen Entwicklungen
abzielen wird der Beschluss des Planes
vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2013:
Der Flächenwidmungsplan Nr. AM - F41,
KG Amras, Bereich südlich Amraser-SeeStraße, westlich Autobahnauffahrt Innsbruck-Ost (als teilweise oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne

GR-Sitzung 24.10.2013