Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.104
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Nr. AM - F1, Nr. AM - F25 und Nr. AM F31), gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111
Abs. 4 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
44.
III 7397/2013
Flächenwidmungsplan Nr. IN F20, Bereich Amraser Straße
Nrn. 2 bis 4 (als teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. 753 und Nr. IN - F13), gemäß
§ 36 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die noch offenen Fragestellungen - soweit
sie für die Beschlussfassung des Flächenwidmungsplanes von Bedeutung sind - wurden im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der
dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt.
Nach eingehender Beratung im Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und wird der
Beschluss des oben genannten Planes vorgeschlagen.
(Diskussion siehe Tagesordnungspunkt 35.,
ab Seite 742)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit gegen eine
Stimme von GR Buchacher folgenden Beschluss zu fassen:
Mehrheitsbeschluss (gemäß beiliegender
Abstimmungsliste):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2013:
Der Flächenwidmungsplan Nr. IN - F20,
Bereich Amraser Straße Nrn. 2 bis 4 (als
teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 753 und Nr. IN - F13), gemäß
§ 36 TROG 2011 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
GR-Sitzung 24.10.2013
45.
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es sind keine
dringenden Anfragen eingelangt.
46.
Einbringung eines dringenden
Antrages
46.1
I-OEF 105/2013
Regional-/Straßenbahnprojekt,
sofortiger Planungs- und Baustopp im Bereich der Peerhofsiedlung (GR Mag. Abwerzger)
GR Mag. Abwerzger: Ich stelle gemeinsam
mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden dringenden Antrag.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Von der Errichtung eines Astes der geplanten Regionalbahn im Bereich der so genannten Peerhofsiedlung wird Abstand genommen. Alle darauf ausgerichteten Planungs- und Bautätigkeiten sind sofort und
dauerhaft einzustellen.
Mag. Abwerzger, Dengg, Gregoire und
Kunst, alle e. h.
47.
Behandlung eines eingebrachten
dringenden Antrages
47.1
I-OEF 105/2013
Regional-/Straßenbahnprojekt,
sofortiger Planungs- und Baustopp im Bereich der Peerhofsiedlung (GR Mag. Abwerzger)
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, SPÖ,
FPÖ, RUDI, Tiroler Seniorenbund und
GRin Moser; 22 Stimmen):
Dem von GR Mag. Abwerzger und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden
Antrag wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt
wird.