Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.136
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(Haupt-)Gründe für die
Beanspruchung der
Kontoüberziehung
Zum Zeitpunkt der Auszahlung der letzten Teilzahlung des Investitionszuschusses der Stadt Innsbruck am 12.09.2012 lag der Saldo auf dem
Girokonto bei einem Betrag in Höhe von - € 167.534,31 und steigerte
sich bis zum 31.12.2012 auf einen Betrag in Höhe von - € 301.143,01.
Hauptverantwortlich für diese Entwicklung waren nach Einschätzung
der Kontrollabteilung unter anderem folgende drei Aspekte:
Einerseits mussten die mit Geldmitteln des Reparaturfonds bezahlten Rechnungen naturgemäß zur Gänze beglichen werden. Eine
tatsächliche Bedeckung dieser Fakturen war allerdings nur im
Ausmaß von 2/3 des Rechnungsbetrages gegeben. Der restliche
1/3-Anteil der Stadt Innsbruck wurde infolge der stadtinternen Beschlussmodalitäten (Budgetbeschluss des Gemeinderates Mitte
Dezember 2012) erst am 17.01.2013 überwiesen.
Andererseits sind im Geschäftsjahr 2012 weitere notwendige Reparaturen (und Instandhaltungen) durchgeführt worden, welche aufgrund der getroffenen Detailregelungen zum Reparaturfonds nicht
diesem Fonds zuordenbar waren.
Darüber hinaus wurde vom Geschäftsführer der MHB im Geschäftsjahr 2012 ein deutlich höherer Beitrag für Werbeaufwand
ausgegeben als im Jahr zuvor. So belief sich alleine der Werbeaufwand für Mieter im Geschäftsjahr 2012 auf eine Summe von
€ 310.061,76, während im Wirtschaftsjahr 2011 ein Betrag in Höhe
von € 144.428,58 aufscheint. Dies entspricht einer Steigerung um
€ 165.633,18 bzw. 114,68 % im Vergleich zum Vorjahr.
(Teilweise)
Ausfinanzierung
der Kontoüberziehung
mittels Abstattungskredit über € 200.000,00
– fehlender Beschluss
der Generalversammlung – erneute
Empfehlung
Im Geschäftsjahr 2013 erfolgte eine teilweise Abdeckung des Saldos
am Girokonto durch die Inanspruchnahme eines Abstattungskredites in
Höhe von € 200.000,00. Gemäß Kreditvertrag vom 26.02.2013 ist die
Kreditrückzahlung in 84 monatlichen Pauschalraten (Laufzeit somit
7 Jahre) vereinbart. Die Zuzählung des Abstattungskredites erfolgte am
07.03.2013 auf das Girokonto der MHB. Nach Auszahlung des Kreditbetrages lag der Girokontosaldo bei - € 14.102,91 und somit innerhalb
des mit der Bank schriftlich vereinbarten Kontokorrentkredites. Auch für
diesen Abstattungskredit wurde gemäß Rücksprache mit dem Geschäftsführer der MHB kein Beschluss der Generalversammlung eingeholt. Die Kontrollabteilung machte erneut darauf aufmerksam, dass
gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages die Einholung
eines derartigen Beschlusses erforderlich gewesen wäre und empfahl
neuerlich die künftige ausnahmslose Beachtung.
Verrechnete
Überziehungszinsen –
Empfehlung
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass der MHB von der Bank im Rahmen der vierteljährlichen Zinsabschlüsse bezüglich des Girokontos
neben den Sollzinsen auch Überziehungszinsen angelastet worden
sind. Insgesamt beliefen sich die seit dem Jahr 2012 angefallenen
Überziehungszinsen zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung
auf einen Gesamtbetrag in Höhe von € 7.243,30. Hinsichtlich dieser
Überziehungszinsen vertrat die Kontrollabteilung die Auffassung, dass
diese jedenfalls vermeidbar gewesen wären und empfahl, künftig die
Verrechnung von Überziehungszinsen durch die Vereinbarung entsprechender (verbriefter) Kontokorrentkreditlimits mit der Bank zu vermeiden.
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Zl. KA-04487/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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