Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.159
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Die Kontrollabteilung hat im Rahmen ihrer Prüfung festgestellt, dass
der Indexwert seit Beginn des Mietverhältnisses zwar um 23,7 % gestiegen, eine Wertanpassung des Mietzinses jedoch erstmalig im Februar 2013 geltend gemacht worden ist. Außerdem sind den beiden
Vereinen nie Betriebskosten angelastet worden.
Die Kontrollabteilung empfahl, den Mietzins künftig vertragskonform
vorzuschreiben.
Das Sportamt gab im Anhörungsverfahren bekannt, die Sache gemeinsam mit den IIG und der MA IV zu erledigen.
Überlassung weiterer
Räumlichkeiten
Zusätzlich sind den beiden Vereinen im Jahr 1998 weitere Räumlichkeiten (Garderoben, Waschräume, WC etc.) überlassen worden, worüber Prekariumsverträge ausgefertigt worden sind. Der Anerkennungszins wurde mit € 72,67 jährlich festgelegt, zusätzlich sollen die Betriebskosten (Strom und Wärme) nach Verbrauch lt. Zählerstand am
Jahresende verrechnet werden. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass lt. Bestandnehmerbuchhaltung der IIG & Co KG aktuell
nur mehr eine Vorschreibung, nämlich an den „FC Veldidena“ ergeht,
während jene, den „SK Wilten“ betreffend, mit Jahresende 2007 eingestellt worden ist.
Da die Gründe hiefür nicht dokumentiert sind, empfahl die Kontrollabteilung eine Klärung des Sachverhaltes.
Das Amt für Sport verwies diesbezüglich in der Stellungnahme auf das
geplante Inkrafttreten neuer Prekariumsvereinbarungen ab 01.01.2014.
Mehrwertsteuerentlastung der
Vorschreibungsbeträge
Zum Anerkennungszins und zu den Betriebskosten wurde festgestellt,
dass beide Positionen im Rahmen der Vorschreibung für 2010 mit der
Begründung, dass die Stadtgemeinde bei den Sportplätzen nicht mehr
vorsteuerabzugsberechtigt ist, um die in den Beträgen enthaltene USt.
nach unten korrigiert worden sind.
Abgesehen davon, dass die Prekariumsvereinbarung offen lässt, ob
der Anerkennungszins brutto oder netto zu verstehen ist, wurde sodann
fälschlicherweise zu der sich ergebenden Betragssumme die USt. wieder dazugerechnet. Weiters war zu bemerken, dass die Betriebskosten
nicht nach tatsächlichem Verbrauch lt. Zählerablesung, sondern in Ermangelung einer geeigneten Verbrauchserfassung und in Anlehnung
an den Inhalt anderer Prekariumsvereinbarungen in Form einer Jahrespauschale abgerechnet worden sind. Abweichend davon ist diese
Pauschale aber nicht wertgesichert und wird seit dem Jahr 2010 in unveränderter Höhe vorgeschrieben.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Vorschreibung des Anerkennungszinses richtigzustellen.
Zum geschilderten Sachverhalt hat das Sportamt im Anhörungsverfahren ebenfalls auf neue Vereinbarungen, welche spätestens mit Jahresbeginn 2014 wirksam werden sollen, verwiesen.
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Zl. KA-02182/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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