Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.160
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5.1.5 Sportanlage Reichenau
Vertragsdaten
Die Sportanlage Reichenau wurde von der Stadtgemeinde mit Vertrag
vom 29.07. bzw. 02.10.2009 rückwirkend mit 01.01.2007 von der IIG &
Co KG auf unbestimmte Zeit angemietet. Der monatliche Mietzins in
Form der 1 ½ %-igen Afa-Miete auf Basis der Anschaffungskosten (lt.
Kostenkarte der MA IV € 819,0 Tsd.) betrug € 1.023,74 (netto). Die
Anschaffungskosten für den im Jahr 2005 hergestellten Kunstrasen des
Trainingsplatzes (€ 153,0 Tsd.) sind anfänglich nicht berücksichtigt
worden.
Umstellung der
Mietzinsberechnung
Nachdem im Jahr 2010 die Berechnung der Afa-Miete von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf den Teilwert umgestellt worden ist, floss in die Berechnung des Hauptmietzinses nun auch der
Teilwert des Kunstrasens zum Ausgliederungszeitpunkt mit ein. Der
Hauptmietzins wird nun seit 01.01.2010 mit monatlich € 413,06 (netto)
vorgeschrieben, was einer 1 ½-igen Afa-Miete von einem betragsmäßigen Restbuchwert in Höhe von € 330,4 Tsd. entspricht. In den der Kontrollabteilung vorliegenden Unterlagen dagegen ist der Restbuchwert
mit € 300,4 Tsd. ausgewiesen, weswegen eine Klärung der Differenz
angeregt wurde.
In der Stellungnahme sicherte dies das Amt für Sport zu.
Umbau des Garderoben- und Kantinengebäudes und Neubau der
Tribüne
Im Jahr 2009 wurde mit Mitteln des ao. Haushaltes der Stadt begonnen, das Garderoben- und Kantinengebäude des Sportplatzes um- und
auszubauen. Gleichzeitig wurde die Neuerrichtung einer Garage samt
Abstellraum sowie der Tribüne in Angriff genommen. Die Bauarbeiten
sind im Juni 2011 abgeschlossen worden.
In diesem Zusammenhang kam es auf der Grundlage der geschätzten
Baukosten (€ 1,45 Mio.) ab 01.07.2011 zusätzlich zum bisher vorgeschriebenen Mietzins zur Vorschreibung einer Afa-Miete in Höhe von
monatlich € 1.812,50 (netto). Da sich die Baukosten lt. Endabrechnung
letztlich mit € 1,531 Mio. bezifferten, erhöhte sich die zusätzliche AfaMiete auf € 1.914,05 (netto) pro Monat.
Verpachtung des
Sportplatzbuffets
Das Buffet des Sportplatzes wurde von der IISG im Rahmen der Geschäftsbesorgung für die Stadt an den Heimverein auf die Dauer von
10 Jahres verpachtet. Das Pachtverhältnis hat am 01.08.2007 begonnen.
Als Pachtzins wurde ein monatlicher Betrag in Höhe von € 500,00 zzgl.
einer monatlichen Betriebs- und Heizkostenpauschale von € 100,00,
beide Komponenten wertgesichert, vertraglich vereinbart. Da der vorgesehene Indexwert bis zum Prüfungszeitpunkt bereits um 13,9 % angestiegen, eine Wertanpassung bis dato jedoch nicht vorgenommen
worden war, empfahl die Kontrollabteilung, dieser Vertragsbestimmung
nachzukommen.
Dazu gab das Sportamt im Rahmen der Stellungnahme bekannt, sich
diesbezüglich mit den IIG und der MA I in Verbindung setzen zu wollen.
Außerdem wurde festgestellt, dass zu den Beträgen der Monatspacht
sowie der Betriebs- und Heizkostenpauschale jeweils die gesetzliche
USt. in Höhe von 20 % vorgeschrieben worden ist. Da die Stadtge…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02182/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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