Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.163

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mit der IIG & Co KG ebenfalls ausgeklammert. Diesbezügliche Recherchen haben ergeben, dass die gegenständlichen (insgesamt 8) Container nach deren Anschaffung vom Referat Vermögensrechnung/Kostenund Leistungsrechnung der MA IV mit dem Sortierkennzeichen „Mobiliar“ hinterlegt und im städt. Anlagevermögen mit einer
10-jährigen Nutzungsdauer erfasst worden sind.
In diesem Zusammenhang wurde auch festgestellt, dass die Nutzungsbedingungen für die dem Verein Ende September 2005 übergebene
Infrastruktur zum Zeitpunkt der Einschau noch immer nicht geregelt
waren. Die umgehende Ausarbeitung einer entsprechenden Vereinbarung wurde empfohlen.
Im Rahmen der Stellungnahme berichtete das Amt für Sport, dass auch
mit den „Swarco Raiders Tirol“ eine Prekariumsvereinbarung erstellt
werden wird, welche mit 01.01.2014 in Kraft treten soll. Wer dabei als
Vertragspartner (Sportamt oder IIG) auftrete, werde vom Sportamt
noch abgeklärt.
Afa-Miete

Die von der Stadt für den Sportplatz zu entrichtende Afa-Miete orientierte sich ursprünglich am Anschaffungswert der im Jahr 2005 hergestellten und aus dem ao. Haushalt finanzierten Flutlichtanlage (€ 66,7
Tsd.). Sie reduzierte sich im Zuge der Neuorganisation der Mietenvorschreibung und des damit verbundenen Überganges von den Anschaffungskosten auf den Teilwert zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung
(01.01.2007) und beträgt seit 01.01.2010 monatlich € 80,09 (netto).

Betriebskosten für das
Garderobengebäude

Die Betriebskosten für das Garderobengebäude trug in der Vergangenheit die „Verwaltungsgemeinschaft Sportplatz Sieglanger“ als Gebäudeeigentümer. Nachdem das Sportplatzgelände nahezu ausschließlich von den Footballern ohne Bezahlung eines Entgelts genutzt
wird, hat die Verwaltungsgemeinschaft bereits im Jahr 2011 bei der IIG
& Co KG bzw. der Stadt Innsbruck um Übernahme der Betriebskosten
angesucht.
Im Rahmen einer Besprechung zwischen Vertretern der städt. Finanzabteilung, des Sportamtes und den IIG wurde deshalb vereinbart, dass
von der Verwaltungsgemeinschaft die an sie gerichteten Rechnungen
rückwirkend ab 01.06.2011 an die IISG übermittelt werden können und
von dort dem Verein im Namen, im Auftrag und auf Rechnung der
Stadt ersetzt werden (Aktenvermerk vom 28.06.2011).
Diesbezüglich vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass es sich
bei der gegenständlichen Kostenübernahme (lt. Saldenlistung der IISGFibu im Jahr 2012 immerhin € 7,8 Tsd.) um eine Subventionsleistung
handelt. Unter diesem Aspekt wurde empfohlen, diese Zuwendung
entsprechend dem für Subventionen vorgesehenen Procedere aus den
zur Verfügung stehenden Mitteln der städt. Subventionstöpfe zu bedienen.
Im Anhörungsverfahren wandte das Sportamt ein, dass in der seinerzeitigen Vereinbarung (vom 28.06.2011) zwischen Finanzabteilung,
Sportamt und IIG geklärt worden sei, dass sich die Stadtgemeinde
Innsbruck die Errichtung eines separaten Garderobengebäudes positiver Weise ersparen könne und das im Eigentum des Vereines „Verwal-

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Zl. KA-02182/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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