Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.165

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Weitervermietung
des Kantinen- und
Saunabereiches

In der Zwischenzeit hat der erwähnte Privatinvestor den Kantinen- und
Saunabereich des Gebäudes ab April 2011 zum Preis von € 600,00
monatlich (inkl. USt) an die „Swarco Raiders Tirol“ vermietet. Die dem
Verein daraus entstandenen Aufwendungen in Höhe von € 8,4 Tsd.
(inkl. einer Ablösezahlung für Einrichtungsgegenstände) sind ihm im
Subventionsweg erstattet worden. Betreffend die Mietaufwendungen
für die Jahre 2012 und 2013 (insgesamt € 14,4 Tsd.) war zum Zeitpunkt der Einschau ein entsprechendes Subventionsansuchen anhängig.
5.1.8 Jahresabrechnung Sportplätze

Artfremde Zuordnung
von Betriebskosten

Neben den laufenden Mietzinszahlungen für die Sportplätze hat die
Stadtgemeinde im Rahmen der Jahresabrechnung auch Aufwendungen für Betriebs- und Heizkosten sowie aus dem Titel Instandhaltung
zu tätigen. Diese beliefen sich für 2012 auf insgesamt € 260,1 Tsd. und
wurden im städt. Rechenwerk über die Vp. „Sportplätze Mietzinse“ abgewickelt. Im Zuge einer stichprobenartigen Abstimmung der von der
IISG in diesem Zusammenhang erstellten Fibu-Saldenlistung hat ergeben, dass den Sportplätzen fälschlicherweise Betriebskosten betreffend
die Froneben-Schiabfahrt und den Luftschutzstollen Hoher Weg
zugeordnet worden sind. Die Kontrollabteilung empfahl, die entsprechenden Korrekturen bei der IISG zu monieren.
Laut Stellungnahme wird sich das Sportamt zur Bereinigung der Angelegenheit mit der MA IV und der IISG in Verbindung setzen.
5.1.9 Werbebanner Sportplätze

Richtlinien für die
Sportplatzwerbung

Anlässlich einer Besichtigung der städt. Sportanlagen wurde festgestellt, dass an den Sportplatzumzäunungen zahlreiche Werbetransparente angebracht sind. Laut Auskunft des Sportamtsleiters handelt es
sich dabei um Sponsoren der diversen Vereine, welchen die Einnahmen daraus zur Gänze zufließen. Schriftliche Vereinbarungen mit den
Vereinen zur Regelung der ihnen von der Stadt zur Verfügung gestellten Werbeflächen (z.B. Größe der Transparente, Befestigung, Instandhaltung, Einhaltung von Sicherheitsvorschriften u.a.m.) lagen zum Prüfungszeitpunkt nicht vor.
Die Kontrollabteilung erachtete dies allein schon aus Haftungsgründen
für zweckmäßig und empfahl, für die Anbringung von Werbeflächen
Richtlinien zu definieren.
Im Anhörungsverfahren betonte das Amt für Sport, dass die Installierung aller Transparente selbstverständlich nur nach Zustimmung des
Amtes und nach einem gemeinsamen Lokalaugenschein durch das
Platzwartteam mit den Vereinen direkt vor Ort erfolge. Eine formal erlassene, allgemein geltende Richtlinie bestehe bisher nicht. Die vor
kurzem beschlossene neue Sportplatzordnung sehe aber jedenfalls die
Notwendigkeit der Genehmigung allfälliger Baumaßnahmen durch die
Stadt Innsbruck vor. Das Sportamt werde aber, speziell hinsichtlich
haftungsrelevanter Aspekte, Richtlinien erstellen.

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Zl. KA-02182/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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