Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.179
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wiesen worden sind. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anmietung von Schlittschuhen betreffend die
Saison 2012/13.
Der von der Stadt Innsbruck zu entrichtende Preis (netto € 14,53 pro
Schlittschuhpaar) inkludierte u.a. auch die Kosten für Wartungs- und
Schnallenreparaturen, für das Schleifservice, für die Lagerung in den
Sommermonaten sowie für die Zu- und Abholung der Schlittschuhe zu
den jeweiligen KELPs.
Insgesamt wurden 527 Schlittschuhpaare ausgeliehen und dem Publikum zur Verfügung gestellt. Dabei waren während dem Eislaufbetrieb
2012/13 auf dem KELP Baggersee 126, auf dem KELP Hötting West
108, auf dem KELP Igls 125 und auf dem KELP Sparkassenplatz 168
Schlittschuhpaare vorrätig.
Systemfehler bei der
EDV-technischen Überführung der KIM-Daten
in die KLR
Bei der Verifizierung der verursachungsgerechten Zuordnung des eingangs erwähnten Mietzinses von € 7.613,72 in der Kosten- und Leistungsrechnung stellte die Kontrollabteilung fest, dass dieser Betrag zur
Gänze dem Kostenträger 5315011 KELP Baggersee zugerechnet worden ist.
Im Zuge des dezentralen Buchungsvorganges ist der gegenständliche
Betrag zwar vom hierfür zuständigen Sachbearbeiter des Amtes für
Sport mit den entsprechenden Kostenträgern versehen worden, bei der
EDV-technischen Aufbereitung/Überführung der KIM-Daten in das Kostenrechnungsprogramm ist jedoch offenbar ein Systemfehler aufgetreten. Wie die Einschau in die Kosten- und Leistungsrechnung zeigte, tritt
diese Problematik mehrfach bei jenen Buchungsvorgängen in Erscheinung, bei denen Aufwendungen einer Vp. auf mehrere Kostenstellen
bzw. Kostenträger aufgeteilt werden.
Unter Bezugnahme auf obigen Sachverhalt und nach Rücksprache mit
dem Leiter des Referates Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung der MA IV hat die Kontrollabteilung empfohlen, ehestmöglich
mit dem für die Programmierung der KLR-Software zuständigen ITUnternehmen Kontakt aufzunehmen und das merklich bestehende
Softwareproblem einer Bereinigung zuzuführen.
Tarif für die Bereitstel- Für die Bereitstellung der Eislaufschuhe wurde von der Stadt Innsbruck
lung von Schlittschuhen ein seit der Wintersaison 2010/11 unveränderter Betrag in der Höhe
von netto € 1,67 (brutto € 2,00) pro Schlittschuhpaar verrechnet. Ergänzend dazu merkte die Kontrollabteilung an, dass der StS in seiner
Sitzung vom 07.11.2012 eine Erhöhung des in Rede stehenden Tarifes
ab der Saison 2013/14 um € 0,41 auf netto € 2,08 (brutto € 2,50) pro
Schlittschuhpaar beschlossen hat.
Abrechnung Schlittschuhverleih
Im Zuge ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass sämtliche
vor Ort – mit Ausnahme der von städtischen Schulen, Kindergärten und
Horten –ausgeliehenen Eislaufschuhe bar zu bezahlen waren.
Den soeben angesprochenen öffentlichen Institutionen bzw. dem Amt
für Familie, Bildung und Gesellschaft (Schulen) sowie dem Amt für Kinder und Jugendbetreuung (Kindergärten und Horte) der MA V wurde
die Leihgebühr nach dem jeweiligen Saisonende in Rechnung gestellt
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Zl. KA-02182/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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