Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 12-Oktober.pdf
- S.44
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37.
37.1
Einbringung von dringenden Anträgen
37.2
Stadtrechtsreformkommission
(StRRK), Wiedereinsetzung (GR
Mag. Fritz)
I-OEF 147/2011
Heizkostenzuschuss für den
Winter 2011/2012 (GRin Linser)
GRin Linser: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck gewährt einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,--.
GR Mag. Fritz: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
Die Stadtrechtsreformkommission
(StRRK) wird in ihrer vom Gemeinderat am 14.10.2010 beschlossenen
und mit Schreiben der Frau Bürgermeisterin vom 15.10.2010 einvernehmlich modifizierten Form und Zusammensetzung mit folgendem Arbeitsauftrag wieder eingesetzt:
-
Technische Adaptierung der vom
Gemeinderat am 18.3.2011 "vorbehaltlich" der Beschlussfassung des
Landesgesetzgebers über IStR - und
IWO-Novelle bereits beschlossenen
Geschäftsordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck
und ihre rechtssichere Ausgestaltung
entsprechend dem Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) in
seiner heute geltenden Fassung und
Art. II des vom Tiroler Landtag beschlossenen "Gesetzes, mit dem das
Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (IStR) geändert wird",
also die durch den Landtagsbeschluss erforderlich gewordene Modifikation in jenen Punkten, in denen
das vom Landesgesetzgeber beschlossene neue Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) vom
mit der Geschäftsordnung korrespondierenden Vorschlag für die Reform
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) abweicht.
-
Vorlage von Entwürfen für Verordnungen, die der Gemeinderat aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung
durch das neue Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) erlassen muss.
2.
Diese Entwürfe sind bis spätestens
Jänner 2012 dem Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss des
Gemeinderates zu übermitteln und
Dieser sollte für den Winter 2011/2012 bis
zum 31.1.2012 über das Tiroler Hilfswerk
beantragt werden und gilt für alle BezieherInnen von Mindestpensionen mit Bezug
der Ausgleichszulage.
Weiters gilt es für BezieherInnen von Pensionsvorschüssen, AlleinerzieherInnen,
Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit zumindest einem im Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf
Familienbeihilfe, deren Einkommen die
von der Tiroler Landesregierung vorgegebenen Nettoeinkommensgrenzen nicht
übersteigen (siehe dazu Richtlinien für einen einmaligen Heizkostenzuschuss, Beschluss der Tiroler Landesregierung vom
17.5.2011).
Linser e. h.
Die finanzielle Situation ist in den vergangenen Jahren auch in unserer Stadt für
viele Menschen immer schwieriger geworden.
Die Steigerung der Einkommen konnte
nicht mit den laufenden Kostensteigerungen (Betriebskosten, Mieten, Lebensmittel
usw.) mithalten. Da auch in Innsbruck die
Arbeitslosigkeit wieder im Steigen begriffen ist, belasten nicht zuletzt hohe Energie- und Wohnungskosten einen nicht unerheblichen Teil der Innsbrucker Bevölkerung. Vergleicht man den September 2011
mit dem September 2010 gibt es in der
Stadtgemeinde Innsbruck mehr als 20 %
Arbeitslose.
Auch die Stadt Innsbruck soll einen entsprechenden Beitrag leisten und damit eine sozial treffsichere Leistung für einen
breiteren Personenkreis in unserer Stadt
schaffen.
GR-Sitzung 20.10.2011
I-OEF 148/2010