Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 12-Oktober.pdf
- S.73
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EUR 4.076,00 bzw. Rechnungssumme EUR 699,70). Die Abrechnung
erfolgte über das Konto der Instandhaltungsarbeiten. Dem Bauakt waren jeweils ein Angebot des beauftragten Auftragnehmers sowie die
Auftragsschreiben beigelegt.
Wasserschaden
Aufgrund eines Starkregenereignisses, welches sich in den Abendstunden des 07.07.2009 ereignet hatte, kam es im Bereich der durch
den Abbruch des Dachstuhls freigelegten obersten Geschossdecke zu
einer massiven Ansammlung von Niederschlagswässern, welche in
weiterer Folge in die unteren Geschosse eindrangen und teils große
Bereiche der Decken und Wände stark durchfeuchteten. Zwar wurde
entsprechend Gutachten des von der Haftpflichtversicherung der Baufirma beauftragten Sachverständigen eine Feuchtigkeitsabdichtung der
freiliegenden Geschossdecke mittels Elastomerflämmbahnen vorgenommen, jedoch war diese nicht den Anforderungen entsprechend. Die
für die Sanierung der entstandenen Schäden erforderlichen Arbeiten
(Trockenbau- und Malerarbeiten, Elektroinstallationen sowie weitere
geringfügige Leistungen) wurden umgehend durch die IISG beauftragt.
Die Übernahme der verursachten Kosten abzüglich Zeitwertminderung
in der Gesamthöhe von EUR 7.494,73 erfolgte durch die Haftpflichtversicherung der Baufirma.
5 Bau und Übergabe
Bauverantwortlicher
Dem Berufungsbescheid der MA I – Amt für Präsidialangelenheiten,
folgend, hatte die IISG am 12.03.2009 den zuständige Bauleiter als
Bauverantwortlicher gemäß § 30 TBO 2001 der Baubehörde namhaft
gemacht. Die Agenden der technischen und geschäftlichen Oberleitung
inklusive der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) wurden ebenfalls durch Mitarbeiter der IISG wahrgenommen.
Bewilligung
von Arbeiten
Am 29.04.2009 stellte das Amt für Straßen- und Verkehrsrecht der
MA II den Bescheid zur Bewilligung von Arbeiten gemäß § 90 StVO im
Zeitraum vom 11.05.2009 bis 31.08. 2009 aus.
Baukoordination
Die Vorankündigung der Baustelle „Teilaufstockung Südtrakt Neues
Rathaus“ gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetzes an das Arbeitsinspektorat erfolgte am 29.04.2009 durch den Baustellenkoordinator. Der
voraussichtliche Zeitraum der Bauarbeiten wurde mit Mai 2009 bis Dezember 2009 angegeben. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
(SiGe-Plan), Ausgabe 01 vom 24.04.2009 war im Bauakt ebenso enthalten wie diverse Protokolle zu den regelmäßig stattgefundenen Begehungen des Baustellenkoordinators. Die Durchsicht der Begehungsprotokolle zeigte, dass durch den Baukoordinator nur in wenigen Fällen
Mängel festgestellt wurden, welche meist innerhalb eines Begehungszyklus behoben werden konnten. Die beanstandeten und in begrenzten
Zeiträumen vorhandenen sicherheitstechnischen Mängel blieben ohne
Folgen.
Bautagesberichte
Die von der Baufirma erbrachten Leistungen wurden täglich in Bautagesberichten festgehalten, welche in regelmäßigen Abständen durch
die Bauleitung unterfertigt worden sind. Aus der Prüfung der Bautagesberichte ergaben sich für die Kontrollabteilung keine Gründe zur Beanstandung.
Zl. KA-05236/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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