Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 12-Oktober.pdf

- S.76

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Ausgaben dieses Jahres – 2011
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20.07.2009

EUR

150.000,00

30.12.2009

EUR

190.000,00

21.01.2011

EUR

133.018,54

EUR

473.018,54

Tabelle 2: Kapitaltransferzahlungen der Stadt Innsbruck an die IISG

6.3 Bankkonto IISG – Stadt Innsbruck
Eine stichprobenweise Überprüfung jenes Bankkontos der IISG, über
das die Zahlungen der Stadt Innsbruck abgewickelt werden, wurde
seitens der Kontrollabteilung für die Zeiträume von Herbst bis Ende
2009 und Dezember 2010 durchgeführt. Es wurde kein nennenswerter
Grund zur Beanstandung festgestellt.
7 Kosten und Abrechnung
7.1 Endabrechnung mit der Stadt Innsbruck
Endabrechnung

Mit Schreiben vom 29.12.2010 übermittelte die IISG die Endabrechnung des Bauvorhabens an die Stadt Innsbruck. Die Gesamtbaukosten
inklusive der Anteile für die Einrichtung (Möbel, Möbeltrennwände und
Beleuchtungskörper) ergaben sich entsprechend Endabrechnungsaufstellung mit EUR 473.018,54. Diese setzten sich aus den Nettokosten
in Höhe von EUR 407.607,84 und einem korrigierten Umsatzsteuerbetrag von EUR 65.410,70 (= 81 % der gesamten Summe an im Rahmen
des Neubaus bezahlten Umsatzsteuerbeträgen) zusammen.

Unterschied Vorsteuerabzug OH – AOH

Die Stadt Innsbruck erfüllt Aufgaben, die entweder der Hoheitsverwaltung, für welche keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, oder der
Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen sind. Für Teilabschnitte des
Ordentlichen und Außerordentlichen Haushalts, deren Voranschlagsposten nicht einheitlich einem Verwaltungsbereich zuzuordnen sind,
wurden aus diesem Grund von der Stadt Innsbruck mit dem zuständigen Finanzamt Quoten vereinbart, die prozentuell den Vorsteuerabzug
festlegen. Für den Teilabschnitt „Amtsgebäude“, in welchem die Gelder
für das Bauvorhaben veranschlagt wurden, galten im Zeitraum des
gegenständlichen Projektes unterschiedliche Quoten für den OH und
AOH. Im Rahmen der Prüfung hatte sich gezeigt, dass für die Berechnung der Vorsteuer die Quote des OH herangezogen worden ist, anstelle der korrekterweise anzuwendenden Quote des AOH.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung, den dargestellten Sachverhalt
aufzuklären und gegebenenfalls zu korrigieren, wurde entsprechend
Stellungnahme der Magistratsabteilung IV – Referat für Allgemeine
Finanzverwaltung und Beteiligungen, nachgekommen.

Zl. KA-05236/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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