Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 12-Oktober.pdf

- S.80

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7.6 Neubau vs. Instandhaltung
Kostenzurechnung

Die Durchsicht und stichprobenweise Überprüfung einzelner Gewerke,
der Schlussrechnungen und der Endabrechnung der IISG mit der Stadt
Innsbruck ergab, dass in manchen Fällen Kosten von Leistungen, welche im Rahmen des Bauvorhabens erbracht wurden, teilweise oder gar
nicht dem Neubau, sondern der Instandhaltung zugerechnet worden
sind. In weiterer Folge wurden diese nicht oder nur anteilsmäßig in der
Endabrechnung berücksichtigt und über die dafür vorgesehene Voranschlagspost bezahlt, sondern als Instandhaltungskosten verrechnet.

Definition von
Die Kontrollabteilung hat nach Prüfung verschiedener Gewerke, die
Abgrenzungsmerkmalen teilweise oder zur Gänze der Instandhaltung zugerechnet wurden, im

Wesentlichen keine Einwände gegen die vorgenommenen Zuordnungen. Sie empfahl jedoch für künftige Projekte – beispielsweise durch
Richtlinien – möglichst konkret festzulegen, ob Leistungen, Lieferungen
und Dienstleistungen dem Kreis des Neubaues oder der Instandhaltung
zuzurechnen sind.
In ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Bericht teilte die IISG mit,
dass die Ausarbeitung eines Ausstattungskatalogs bereits im Gange
sei, mit dessen Hilfe künftig eine konkretere Zuordnung von Leistungen
und Lieferungen zum Bereich Neubau oder Instandhaltung möglich
sein sollte.
7.7 Gesamtkosten für Neubau und Instandhaltung
Erfasste Kostenteile

Abschließend wurde von Seiten der Kontrollabteilung versucht, sämtliche Kosten, welche im Rahmen der Teilaufstockung angefallen sind,
zusammenzufassen. Eine Differenzierung, ob diese Kosten dem Neubau zugerechnet und somit in die Endabrechnung mit der Stadt Innsbruck einbezogen wurden, oder teilweise bzw. zur Gänze den Instandhaltungsarbeiten zugeordnet und außerhalb des betreffenden Bauvorhabens abgewickelt und vergütet worden sind, ist nicht erfolgt. Ebenfalls berücksichtigt wurden nachweisliche Kosten, welche sich für die
Erlangung von behördlichen Bescheiden oder aus Gebührenvorschreibungen ergeben haben.

Gesamtkosten

Die Kosten für das Bauvorhaben „Teilaufstockung Südtrakt Neues Rathaus“ belaufen sich somit unter Berücksichtigung eines Vorsteuerabzuges von 16 % auf rd. EUR 500.000,00. Unter Berücksichtigung der
inzwischen erfolgten Anpassung der Vorsteuerabzugsquote für den
betreffenden Teilabschnitt des Außerordentlichen Haushalts auf 19 %
würden sich die dargestellten Gesamtkosten um ca. EUR 2.400,00
reduzieren.
8 Schlussbemerkung

Resümee

Zl. KA-05236/2011

Aus der Prüfung des Bauvorhabens „Teilaufstockung Südtrakt Neues
Rathaus“, beginnend mit der Projektidee bis hin zur Endabrechnung,
zieht die Kontrollabteilung ein grundsätzlich positives Resümee.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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