Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 12-Oktober.pdf

- S.83

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 12-Oktober.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2011
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Abrechnung
„Kochgeld“

Die Prüfung von 11 Auszahlungsanordnungen über insgesamt
€ 5.960,00 im Zusammenhang mit der Zuweisung von „Kochgeld“ an
11 Innsbrucker Schulen hat ergeben, dass den einzelnen Schuldirektionen nach Anzahl der dort geführten Kochgruppen Mittel für den Einkauf von Lebensmitteln (Grundnahrungsmittel, Gewürze etc.) zur Verfügung gestellt werden. Die für das gesamte Schuljahr bereit gestellten
Mittel werden der jeweiligen Schule von der Stadtkassa in bar ausbezahlt und auf der Vp. 1/212000-430000 – Hauptschulen – Neue Mittelschulen, Lebensmittel verbucht. Zum Schuljahresende ist der Verbrauch der Mittel unter Beischluss der Belege dem Amt für Familie,
Bildung und Gesellschaft nachzuweisen. Weiters wird ein Elternbeitrag
eingehoben, der dazu dienen soll, die Kosten für das zubereitete Essen
zu decken.
Etwaige schriftliche Grundlagen dazu − vor allem im Hinblick auf die
Höhe des Zuschusses − konnten der Kontrollabteilung nicht vorgelegt
werden.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung stichprobenartig
die Abrechnungsnachweise samt den beigelegten Einzelbelegen von
drei Schulen für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 (Teilabrechnungen) verifiziert und dabei insgesamt festgestellt, dass die Abrechnungen unterschiedlich vorgenommen wurden und damit nicht immer
transparent und nachvollziehbar erschienen.
Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig die Abrechnung sämtlicher
Lebensmitteleinkäufe für den Kochunterricht mittels einer von den betreffenden Unternehmen in periodischen Abständen ausgestellten Gesamtrechnung unter Abzug der eingehobenen Elternbeiträge vorzunehmen und unter Beischluss der Einzelbelege dem Referat Schulverwaltung zur weiteren Bearbeitung zu übermitteln. Darüber hinaus sollte
diese neu festgelegte Vorgangsweise in schriftlicher Form dokumentiert
werden.
In der Stellungnahme dazu wurde mitgeteilt, dass im Sinne der Empfehlung der Kontrollabteilung die Abrechnung des Lebensmitteleinkaufes für den Kochunterricht direkt über das Amt für Familie, Bildung und
Gesellschaft durchgeführt werde und die Zahlung nach Erstellung einer
periodischen Gesamtrechnung an das jeweilige Unternehmen erfolgen
würde.

Eintrag
Herold Branchenbuch

Die Kontrollabteilung überprüfte eine Auszahlungsanordnung über
€ 39,60 für eine Eintragung der Stadtbücherei Innsbruck ins Herold
Branchenbuch („Gelbe Seiten“).
Die Verbuchung dieses Beleges erfolgte auf der Vp. 1/273010-457000
– Stadtbücherei Druckwerke. Die Kontrollabteilung war allerdings der
Meinung, dass es sich im betreffenden Fall um eine Insertion oder
Werbungstätigkeit entsprechend Postengruppe 728 handelt bzw. zu
klären gilt, ob eine Eintragung ins Branchenbuch analog einer Verbuchung von „Kosten für Mehrtext in Telefonbüchern“ in der Postengruppe 631 zu erfolgen hat.

Zl. KA-05870/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

2