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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 12-Protokoll_01_12_2014_gsw.pdf

- S.22

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15.2

IV 11392/2014
"""""""""""""
"
Kaminsanierung des Gebäudes
"""""""""""""""

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2014:
Die Stadt Innsbruck unterstützt """"""""""
""""""""""""""
"für die Kaminsanierung des Gebäudes """""""""
"""""" in
Innsbruck mit einem nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in Höhe von € 3.840,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
16.

V-KU 12005/2014
Verein Innsbrucker Tanzsommer
und Innenstadtverein, Verlängerung der Ladenöffnungszeiten im
Rahmen der Veranstaltung "GANZ
INNSBRUCK TANZT AM LANGEN
TAG DES TANZES" am 26.06.2015
bis 23:00 Uhr

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2014:
Die Stadtgemeinde Innsbruck als Grundeigentümerin überlässt dem Verein Tanzsommer Innsbruck, vertreten durch Josef
Resch, Burggraben Nr. 3/3, 6020 Innsbruck
und dem Innenstadtverein, vertreten durch
Thomas Hudovernik MBA, MAS, p/A Adjuta
GmbH, Erlerstraße Nr. 4, 6020 Innsbruck,
die im Eigentum der Stadt Innsbruck befindlichen Grundflächen vor dem Goldenen
Dachl, Mundingplatz/Kiebachgasse, nördliche Maria-Theresien-Straße (bei der Annasäule) und Kaufhaus Tyrol, Vorplatz Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum und gesamte Museumstraße, Adolf-Pichler-Platz,
Marktplatz, Wiltener Platzl sowie öffentliche
Bereiche in Anpruggen.
Die Aufbauarbeiten beginnen am
26.06.2015 um 07:00 Uhr und enden um
24:00 Uhr. Die Veranstaltung dauert am
26.06.2015 von 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
Der Abbau der Infrastruktur erfolgt unmittelbar nach der Veranstaltung und wird um
24:00 Uhr abgeschlossen sein.
Die Grundüberlassung erfolgt unentgeltlich.
Ferner übernimmt die Stadt Innsbruck die
GR-Sitzung 01.12.2014

kostenlose Endreinigung, die Mag.-Abt. III,
Straßenbetrieb, wird mit den entsprechenden Veranlassungen beauftragt.
Tanzsommer Innsbruck und Innenstadtverein haben alle notwendigen für die Durchführung dieser Veranstaltung erforderlichen
Bewilligungen (insbesondere jene nach dem
Tiroler Veranstaltungsgesetz sowie der
Straßenverkehrsordnung {StVO} rechtzeitig
zu erwirken sowie die Haftung und die Kosten in diesem Zusammenhang zu übernehmen.
Die vertragliche Regelung erfolgt durch die
Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus.
Die Stadt Innsbruck spricht sich im Sinne
des Ansuchens des Vereins Innsbrucker
Tanzsommer und des Innenstadtvereins für
ein Verlängerung der Ladenöffnungszeiten
bis 23:00 Uhr im Rahmen der Veranstaltung
"GANZ INNSBRUCK TANZT AM LANGEN
TAG DES TANZES" am 26.06.2015 aus.
GRin Reisecker: Vorweggeschickt eine
Gratulation zu diesem Projekt, weil das kulturelle Rahmenprogramm für die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten eingehalten
und andererseits im Vorfeld mit den beteiligten Sozialpartnerinnen bzw. Sozialpartnern
kommuniziert wurde.
Allerdings sehen wir als Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) dabei immer
noch grundlegende Probleme. Das betrifft
einmal die Beteiligung des Kaufhauses Tyrol. Das ist nicht gesetzeskonform, da Kaufhäuser in diesem Bereich ausgespart werden sollten. Zudem sollen die Ladenöffnungszeiten bis 23:00 Uhr verlängert werden. Auch wenn das kulturelle Rahmenprogramm in diesem Fall gegeben ist, gibt es
genau deshalb einen bitteren Beigeschmack.
Wir haben in der Stadt Innsbruck ein sehr
vielfältiges und tolles kulturelles Rahmenprogramm. Wir befürchten, dass bei jeder
einzelnen Veranstaltungsnacht, sei es die
"Lange Nacht der Kirchen", die "Lange
Nacht der Museum" oder die "Lange Nacht
des Tanzes", die Ladenöffnungszeit ausgeweitet wird. Bei diesen speziellen Ereignissen stellt das prinzipiell eine Aufweitung des
Ladenöffnungsgesetzes dar. Das können
wir als Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und als Gewerkschaft nicht
unterstützen.