Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.21
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stand und Aufsichtsrat etwas beschlossen
haben, dann wird das so ausgeführt.
Frau Bürgermeisterin hat es richtig gesagt:
Wenn wir diesem Beschluss nicht zustimmen, dann müssen wir das Vorkaufsrecht
wahrnehmen und das Krematorium quasi
als Magistratsamt betreiben - was nicht sehr
klug wäre. Daher müssen wir mehr oder
minder gezwungenermaßen dieses Geschäft akzeptieren.
Ich bleibe aber dabei, dass das Kremieren
für mich eigentlich eine kommunale, öffentliche Dienstleistung sein sollte. Mit dem
jetzigen Zustand, dass ein Kartell von privaten BestatterInnen das Krematorium führen
soll, bin ich sehr unzufrieden. Daher nur
eine knurrende Zustimmung meinerseits.
StR Gruber: Ich möchte mich meinem Vorredner vollinhaltlich anschließen. Wir werden dem Beschluss heute zustimmen. Andernfalls würde es nämlich bedeuten, dass
wir das Vorkaufsrecht wahrnehmen und
dann in einer gleich schwierigen Situation
sind.
Als Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) habe ich mich in den
Sitzungen dagegen ausgesprochen, das
Krematorium aufzugeben. Vielleicht war es
so, dass wir die Entwicklung der letzten
Jahre in dieser Branche etwas unterschätzt
haben. Wie StR Mag. Fritz aufgezeigt hat,
haben sich die Privaten fast monopolartig
entwickelt. Auch preislich wurde unser Krematorium unter Druck gesetzt.
Der Trend zur Feuerbestattung hält weiter
an, aus verschiedensten Gründen kann das
auch befürwortet werden. Jetzt stehen wir
vor der Situation, zähneknirschend einem
Rechtsgeschäft bzw. einem Verkauf seitens
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) zustimmen zu müssen, die selbst unter Druck gekommen ist.
Ich halte diese Entwicklung für bedenklich.
Es gibt Städte, die aus anderen Traditionen
heraus (hier nehme ich die Stadt Wien als
Beispiel) das Krematoriumswesen fast monopolartig in der öffentlichen Hand halten.
Ich bin immer für eine ausgewogene Balance in solchen Angelegenheiten und finde es
schade, dass wir hier diesem Druck bzw.
den marktwirtschaftlichen Entwicklungen so
nachgeben müssen.
GR-Sitzung 16.01.2014
Ich bezweifle nicht, dass die privaten AnbieterInnen die Qualität des Kremierens halten
werden. Das ist ohnehin rechtlich entsprechend gesichert. Daran liegt es nicht. Aber
auch ich sehe es als kommunale Aufgabe,
das Begräbniswesen zu organisieren. Jetzt
müssen wir "die Kröte" schlucken! Ich sage
ganz unverhohlen, dass ich die Entscheidung der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) nicht als gut empfinde. Doch die
Damen und Herren in der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) sind selbst
unter Druck geraten. Die Art und Weise, wie
die privaten AnbieterInnen agiert haben, ist
auch nicht unbedingt die feinste und angenehmste.
Auf alle Fälle soll nicht das Angebot leiden
und schon gar nicht die Angehörigen, die
sich dann, wenn sie eine derartige Leistung
brauchen, ohnehin in einer schwierigen Situation befinden.
Wir werden dem Rechtsgeschäft zustimmen. Aber Freude macht es keine.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
08.01.2014 (Seite 16) wird angenommen.
15.
I-RA 1111/2013
Abtretung von Gewährleistungsund Schadenersatzansprüchen an
die Kravogl Projektentwicklung
GmbH, Kravoglstraße Nr. 19
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.01.2014:
1.
Die Stadt Innsbruck erklärt hiermit, alle
ihre aus dem Kaufvertrag vom
23.01.2006 sowie dem Einbringungsvertrag vom 05.09.2007 erfließenden
und resultierenden, vertraglichen und
vorvertraglichen Ansprüche, insbesondere Gewährleistungs- und / oder
Schadensersatzansprüche sowie auch
alle anderen erdenklichen Ansprüche
jedweder Art gegenüber """""""""""""""""" """""""""""""
"""""""""" """""""""""""""" """"""""""""""""""""" an die Kravogl
Projektentwicklung GmbH abzutreten
und alles zu unterlassen, was die Geltendmachung dieser Ansprüche durch
die Kravogl Projektentwicklung GmbH
behindern oder vereiteln könnte.