Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 12-Protokoll_01_12_2014_gsw.pdf
- S.46
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Neustadt, in Eisenstadt, auf der Wiener Mariahilfer Straße und an diesem Wochenende
wieder auf der Landstraßer Hauptstraße.
Der Koran ist, so weit das durch die deutsche Übersetzungen möglich ist, original.
Die Botschaft im Beipackzettel hat es aber
in sich. Darin heißt es mit dem Hinweis auf
die fett gedruckte Glaubensformel: "Dieser
Satz ist Ihre Rettung vor der ewigen Bestrafung in der Hölle am Jüngsten Tag und der
Schlüssel zum Paradies". Davor wird darauf
hingewiesen, dass der Koran alle vorherigen Offenbarungen wie Thora und Evangelium "abrogiert", das heißt, sie aufhebt oder
widerruft. Es folgt ein Zitat des Propheten
Muhammad über die "Bewohner des Höllenfeuers".
Rekrutierungsgefahr "evident"
Der heimische Verfassungsschutz beobachtet die Verteil-Aktion aufmerksam und kennt
nach eigenen Angaben die handelnden
Personen. "Es ist evident, dass aus einer
bloßen Verteilaktion auch ein Bezug zur
Rekrutierung für den Dschihad entstehen
kann", sagt ein Sprecher. Die Verfassungsschützer rechnen die Lies!-Aktion der salafistischen Szene zu. Der Salafismus in
seiner dschihadistischen Ausprägung gilt
als Nährboden für islamistischen Extremismus.
Die deutsche "Welt" berichtete am Wochenende, dass sich von 378 Islamisten, die
nach Syrien in den Dschihad gereist sind
und deren Biografien der Verfassungsschutz durchleuchtet hat, jeder Fünfte über
das "Lies!-Projekt" radikalisiert habe. Die Korankampagne sei einer der wichtigsten "Radikalisierungsfaktoren"."
Tatsächlich wurden auch in Innsbruck bereits Koran-Ausgaben durch Angehörige
des "Lies!"-Projektes verteilt, wobei diese
Aktivitäten fotografisch festgehalten und
entsprechende Buchexemplare sichergestellt wurden. Es besteht also auch in Innsbruck die Gefahr einer aggressiven Werbung für den Dschihad und radikal-muslimische Ansichten auf offener Straße. Dabei
ist klar, dass solche offenkundig verfassungsfeindlichen Tätigkeiten weder vom
Grundrecht auf Religionsfreiheit noch von
jenem auf Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Ein frühzeitiges und entschlossenes Vorgehen ist daher unerlässlich.
GR-Sitzung 01.12.2014
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Herr Magistratsdirektor, ist das mein Wirkungsbereich?
GR Federspiel: Andere Städte haben das
auch gemacht.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich kann diesen Antrag nicht zurückweisen und er wird
geprüft.
MD Dr. Holas: Die Möglichkeiten werden
sich als sehr gering erweisen.
38.3
I-OEF 107/2014
Einsatz von Laubbläsern und
Laubsaugern im Stadtgebiet von
Innsbruck durch Privatpersonen
sowie städtische Beteiligungen,
Hintanhaltung
(GRin Mag.a Schwarzl)
GRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Ämter mögen prüfen, ob
und in welcher Form der Einsatz von Laubbläsern und -saugern im Stadtgebiet von
Innsbruck (durch Privatpersonen sowie
städtische Beteiligungen) auf eine möglichst
ökologisch vertretbare Form reduziert werden kann.
Dabei gilt es neben dem Verzicht auf derartige Geräte möglichst auf feinstaubfreie
Elektrogeräte umzusteigen, sowie generell
auf Laubsauger zu verzichten.
Gleichzeitig möge die Stadt an unsere städtischen Unternehmen bzw. Beteiligungen
herantreten und ersuchen, den Einsatz von
Laubsaugern und -bläsern möglichst hintanzuhalten bzw. im oben beschriebenen
Sinne zu handhaben.
Die Ämter der Stadt Innsbruck beschreiten
diesbezüglich bereits neue Wege:
Die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, hat schon
seit einigen Jahren die Nutzungszeiten der
motorbetriebenen Geräte eingeschränkt
(Montag bis Donnerstag: 09:00 bis
12:00 Uhr und 15:00 bis 16:30 Uhr; Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr). Derzeit werden insgesamt 26 Laubbläser verwendet; davon vier
fahrbare (zum Schieben auf Rädern) und
fünf Elektrogeräte - Tendenz steigend.