Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf

- S.57

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 12-Protokoll-12-12-2019.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1127 -

12. Bei ergebniswirksamen Verbindlichkeiten, die das Jahr 2019 betreffen
und nach dem Buchungsschluss eingereicht werden, erfolgt eine periodengerechte Zurechnung nach § 13
Abs. 7 VRV 2015, wenn die Höhe von
€ 10.000,-- überschritten wird.
13. Der Stichtag für die Erstellung des
Rechnungsabschlusses wird mit dem
dritten Freitag im Jänner eines jeden
Jahres festgelegt.
14. Die Stadt Innsbruck macht von folgenden weiteren Wahlmöglichkeiten
der VRV 2015 Gebrauch:
a) Für bewegliche Güter wird aus
Zwecken der Vereinfachung ein
Festwertverfahren angewendet.
b) Gegenstände mit gleicher Nutzungsdauer werden zu einer
Sachanlage zusammengefasst,
wenn diese üblicherweise zusammen genutzt werden.
c) Geringwertige Wirtschaftsgüter
werden vom Ansatz in der Vermögensrechnung ausgenommen.
30.

IV 17212/2019
Pisten-Präparierung und Betrieb
Zimmerwiese Lift

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2019:
1.

2.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Übernahme der Kosten für die Pisten-Präparierung Zimmerwiese und Betrieb
des dortigen Lifts laut Angebot der
Patscherkofelbahn Betriebs GmbH
(PKBB) vom 18.11.2019 in Höhe von
maximal € 40.000,-- zuzüglich MwSt.
für den Zeitraum 20.12.2019 bis
20.02.2020 zu. Für die Zustimmung
zu einer Verlängerung ab dem
21.02.2020 um maximal 14 Tage zu
Kosten von € 10.000,-- zuzüglich
MwSt. wird der Bürgermeister ermächtigt.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird beauftragt, die effektiv angefallenen Kosten abzüglich Einnahmen

GR-Sitzung 12.12.2019

über Vorlage der dafür erforderlichen
Nachweise der Patscherkofelbahn
Betriebs GmbH (PKBB) zu überprüfen
und festzustellen.
3.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in
der Generalversammlung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
(PKBI) einen Beschluss über die Gegenverrechnung der Kosten mit den
geplanten Überschüssen (gemäß Ergebnisabführungsvertrag) der Patscherkofelbahn Betriebs GmbH
(PKBB) herbeizuführen.

GR Mag. Stoll: Ich möchte eine getrennte
Abstimmung, und zwar über die Punkte 1.
und 2. und den Punkt 3. Hier in diesem
Raum ist der Patscherkofel für viele ein rotes Tuch. Das kann ich zum Teil auch verstehen, da jede/r ihre/seine eigenen Argumente und Zugänge dazu hat.
Gott sei Dank hat die PKBB auch operativ
inklusive Abschreibungen im ersten Geschäftsjahr ein sehr gutes Ergebnis erzielt.
Es gibt Verträge, dass die Zimmerwiese
betrieben und beschneit werden muss.
Hier gab es Zugeständnisse, die man
eventuell auch anders deuten kann, aber
vielleicht ist man auch dazu veranlasst
worden, dass man das tun muss. Das ist
auch in Ordnung, weil die Verträge damals
so abgeschlossen wurden.
Ein Problem habe ich allerdings. Diese
Aufwendungen mit dem Unternehmen gegenzurechnen - wir reden hier von
€ 80.000,-- - sehe ich im Sinne der Transparenz nicht ein. Bei einem Unternehmen,
das Gott sei Dank seine eigenen Abschreibungen verdienen kann, sollte nicht reduziert und der Gewinn gegengerechnet werden. Ich hoffe, dass es auch in den nächsten Jahren gewinnbringend weitergeht.
Das hat man ursprünglich nicht erwartet.
Ich möchte ein Beispiel nennen: Ein Unternehmen macht € 800.000,-- Gewinn, 10 %
davon sind € 80.000,--. Wenn dieses Unternehmen dann nur noch € 100.000,-Gewinn macht, berichten die Medien sicher, dass nur noch € 20.000,-- verdient
wurden und das ist eigentlich eine
schwarze Null.