Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf

- S.58

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- 1128 -

Ich möchte dieses Unternehmen sehr klar
und astrein dargestellt haben - auch in den
Bilanzen. Das ist für mich ein anderer und
auch ehrlicher Zugang. Deshalb möchte
ich den dritten Punkt extra abstimmen lassen, weil mir nicht gefällt, dass diese Sache mit dem Gewinn gegengerechnet
wird.
Der Vertrag wurde ursprünglich zwischen
der Stadt Innsbruck und den Zuständigen
für diesen Bereich abgestimmt. Deshalb
wird das auch im Budget der Stadtgemeinde Innsbruck abzubilden sein und
nicht in einem Unternehmen, da das nicht
ehrlich ist.
Mir geht es hier um Klarheit und Sauberkeit, was eine Gesellschaft und ein Beteiligungsunternehmen betrifft. Danach wird
auch immer darüber geredet, welches Beteiligungsunternehmen nicht läuft und ein
Zuschussbetrieb ist. Deshalb müssen die
Kosten und die Kostenwahrheit klar dargestellt werden. Man muss wissen, wen es
betrifft und wem etwas zugeordnet werden
kann. Das kann in jedem Betrieb gemacht
werden.
Nachdem wir jetzt die Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung (VRV)
haben, kann das kein Problem sein. Wir
sind jetzt dem Unternehmensgesetzbuch
(UGB) verpflichtet und ich hoffe, dass das
alle, die sich mit der Wirtschaft auskennen, so sehen und dieser Kostenwahrheit
ihre Stimme geben.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
04.12.2019 (Seite 1127), Punkte 1. sowie
2., wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FI und NEOS,
9 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
04.12.2019, Punkt 3. (Seite 1127), wird
angenommen.

GR-Sitzung 12.12.2019

31.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

31.1

IV 11627/2019
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2019:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Eigentümergemeinschaft
(vertreten
durch die IWB Immobilienverwaltung
Dr. Maria Zirm) hinsichtlich der Generalsanierung und -restaurierung am Gebäude in
der
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 34.750,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
31.2

IV 13121/2019
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2019:
Die Stadt Innsbruck unterstützt den Verein
der Freunde der Priesterbruderschaft
St. Pius X hinsichtlich der Generalrestaurierung (Fassadenrestaurierung, Erneuerung der Portale und der Hauseingangstüre, Dachstuhlerneuerung und statische
Maßnahmen) zur Erhaltung des Gebäudes
im 2. Bauabschnitt mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 29.850,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
GR Steixner: Grundsätzlich stimmen wir
den Förderungsanträgen zu. In diesem
Fall haben wir damit aber ein Problem. Wir
wollen die Förderung eigentlich nicht vom
Weltbild der/des jeweiligen Eigentümerin/Eigentümers abhängig machen. In diesem Fall ist es uns aber doch zu "heavy"
und wir melden deshalb Stimmenthaltung
an.