Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf
- S.68
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36.8
GfGR/261/2019
Zentrumsnaher Busparkplatz,
Suche nach geeigneten Standorten (StR Federspiel)
StR Federspiel: Unsere Anträge, ganz
egal wie gut sie sind, werden hier einfach
nicht akzeptiert. In diesem konkreten Fall
habe ich bereits im Stadtsenat diverse Gespräche geführt.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von StR Federspiel und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2019 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.
36.9
GfGR/262/2019
Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG), Abschaffung der Pfefferspraypistolen und Anschaffung
von Bodycams (GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich möchte gleich einem
Missverständnis vorbeugen. Mir geht es
um die Sicherheit städtischer Bediensteter
bei der Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG). Deshalb ersuche ich, zu prüfen,
ob Bodycams zum Schutz der Beschäftigten und natürlich auch der BürgerInnen
angeschafft werden können.
Ich spreche mich aber ganz klar für die
Beibehaltung der Pfefferspray-Pistolen
aus. Allerdings sollten die PfeffersprayPistolen in den Koffern in den Autos aufbewahrt werden, wie man es uns im Gemeinderat schon erklärt hat.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR Lassenberger: Es ist ganz logisch,
dass uns dieser Antrag nicht gefällt. Nicht
wegen den Bodycams, die finde ich sehr
gut und zu denen möchte ich Folgendes
sagen: Die Polizeiinspektion Hall, also der
Bezirk, in dem ich meinen Dienst versehe,
GR-Sitzung 12.12.2019
hat diese bereits in einer Probephase in
Verwendung.
Wir haben damit sehr gute Erfahrungen
gemacht, weil es auf das Gegenüber einwirkt, wenn man ankündigt, dass die Videoaufzeichnung jetzt gestartet wird. Diese
dient dem Schutz des Beamten und auch
dem Schutz des Gegenübers, sollte etwas
passieren, was nicht rechtens ist. Wir sind
alle nicht fehlerfrei.
GR Buchacher bezeichnet den Jet-Protector immer als Waffe. Er ist in Österreich ab
18 Jahren ohne Auflagen erhältlich und es
kann ihn jeder im Internet kaufen. Er ist
zwar im Sinne des Waffengesetzes eine
Waffe, das sagt aber noch lange nichts
aus, nur weil er so aussieht. GR Buchacher sollte einmal einen Pfefferspray in die
Hand nehmen und eventuell einen Einsatztrainer der Polizei ersuchen, ihm eine
Einschulung für den Pfefferspray und den
Jet-Protector zu geben. Er würde dann
feststellen, dass der Jet-Protector in der
Anwendung wesentlich sicherer ist als der
Pfefferspray.
Man muss bei diesem Gerät nicht so viele
Sachen bedenken. Bei einem normalen
Pfefferspray muss man aufpassen, aus
welcher Richtung der Wind kommt, wie
weit man vom Gegenüber entfernt ist und
ob man noch zielgenau treffen kann. Es
bringt nichts, wenn man einen Pfefferspray
einsetzt und man trifft die falsche Stelle.
Die Person muss im Bereich des Gesichtes getroffen werden.
Mit dem Jet-Protector hat man den Vorteil,
dass er wie eine Waffe gestaltet ist, also
mit einem Waffengriff. Man hat eine sehr
sichere Führung und man kann - wie wir
im Einsatztraining so schön sagen - "ins
Ziel fahren". Das ist ein einsatztechnischer
Ausdruck und ich hoffe, dass ich mich in
diesem Raum nicht kompromittiere, wenn
ich diesen verwende.
Die Handhabung des Jet-Protectors ist sicherer und es ist für den Anwender ein gutes Gefühl, zu wissen, dass man sich auf
dieses Gerät verlassen kann. Auch auf die
Entfernung hin kann man viel besser reagieren.
Ich glaube, dass wir in letzter Zeit genug
Fälle hatten, die das Mitführen eines JetProtectors rechtfertigen. Die Polizisten