Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf
- S.89
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Ich muss auf meine dienstliche Erfahrung
zurückkommen, um auf die Worte von
GR Plach einzugehen. Man kann darüber
diskutieren, ob Strafen immer sinnvoll
sind. Bei der Anhaltung von aggressiven
Bettlern, gab es nur die Möglichkeit, das
Hab und Gut in Form des Geldes, das sie
bei sich hatten, als Sicherheitsleistung abzunehmen.
So passiert es, dass die Personen, die im
Hintergrund arbeiten, auf einmal nichts
mehr bekommen. Irgendwann wird ihnen
das zu dumm, wechseln den Standort oder geben den Job auf. Diese Personen,
die sich für andere hinsetzen und aggressiv betteln müssen, sind arme "Teufel". Sie
haben sich oft wochenlang nicht mehr gewaschen. Wir müssen diese Personen
kontrollieren. Ihr könnt Euch gar nicht vorstellen, in welchem Zustand sie oft sind.
Mit der Aufhebung wird diese Situation gestützt. Ich möchte nicht sagen, dass alle
Bettelnden so sind, aber das ist etwas,
was vorkommt. Ich habe das selbst erlebt.
Ihr wollt das nicht erleben, das möchte ich
Euch sagen. Ich glaube nicht, dass jemand in diesem Raum einmal in so eine
Berührung gekommen ist, wie wir es als
Polizisten erleben müssen. Es ist für uns
nicht einfach, da das die Ärmsten der Armen sind, im Heimatland nichts mehr haben und sich nicht mehr zu helfen wissen.
Sie fragen sich, ob ihr Leben noch lebenswert ist. Diese Personen machen das, damit sie hier noch ein paar Euro verdienen.
Ich glaube auch, dass die Stadt Innsbruck
in Form dieser ortspolizeilichen Verordnung der Polizei generell gut zuarbeitet.
Wir geben der Polizei wie auch der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) ein
Handwerkzeug. Die Polizei hat das im Österreichischen Rundfunk (ORF) so artikuliert: Wenn wir dieses Bettelverbot an
Markttagen aufheben, nehmen wir der
Exekutive auch ein Werkzeug. Das sollten
wir nicht machen. Als Stadt und als Gemeinderat sind wir verpflichtet, der Polizei
zuzuarbeiten, da sie für unsere Sicherheit
verantwortlich ist.
Die Exekutive verhält sich betreffend die
Bettelei sicher ordnungsgemäß an das TLP. Die Sorge ist unbegründet, dass wir
mit diesen Personen etwas machen, was
nicht in Ordnung ist. Das kann ich Euch
GR-Sitzung 12.12.2019
versichern. Erst wenn man diese Personen vor sich stehen hat, sieht man die
Schicksale.
Ich appelliere deshalb, das Bettelverbot so
zu belassen. Es geht hier um wenige Tage
im Jahr. Wir helfen der Polizei, der MÜG
und uns allen damit. Wir helfen auch diesen Leuten, die für diese Sache eingesetzt
werden, und deshalb stelle ich den Antrag
auf
namentliche Abstimmung.
Mehrheitsbeschluss (einstimmig):
Der Antrag auf namentliche Abstimmung
wird angenommen.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr
gegendert.)
GR Mag. Anzengruber, Bsc: Wir haben
heute schon viele ausführliche Reden zum
Thema Bettelverbot gehört. Mir kommt
vor, dass Ihr Euch die Verordnung alle
nicht angesehen habt. Das stört mich
sehr. Welchen Umfang hat dieses Bettelverbot in unserer Stadt? Schaut Euch bitte
auf www.innsbruck.gv.at/Amt und Verwaltung/Verordnungen, die Verordnung an.
Sie besteht aus einem Satz und einem Paragraphen. Ich muss diesen jetzt zitieren,
da wir schon seit Stunden um den heißen
Brei herumreden:
"In der Maria-Theresien-Straße und in der
Herzog-Friedrich-Straße ist während der
Abhaltung eines Gelegenheitsmarktes betteln in einer nicht im § 10 Abs. 1, lit. a, b
und c des T-LP, Landesgesetzblatt
Nr. 60/1976, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 1/2014 genannter
Form, in der Zeit von 08:00 Uhr bis
21:00 Uhr, verboten."
Wir schließen das Betteln in der Stadt Innsbruck nicht aus. Wir verbieten es nicht.
Die Stadt Innsbruck hat mehr Straßen als
diese zwei. Wir reden hier ausschließlich
von zwei Straßenzügen. Liebe MedienvertreterInnen, schreibt das und bringt das
auf den Punkt. Wir reden nicht von Innsbruck, sondern von zwei Straßenzügen
während Gelegenheitsmärkten.