Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf
- S.187
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Bei den Aufwendungen für Wohnungssanierungen sind die Leerstehungskosten bei Mieterwechsel nicht berücksichtigt.
Frage 6:
Wie hoch sind die Mieteinnahmen, welche die IIG aus den von ihr vermieteten
Wohnungen erzielt? Bitte um eine Auflistung der Mieteinnahmen aus den Jahren
von 2012 bis 2018 unter Abzug der Umsatzsteuer.
Antwort:
Die Mieteinnahmen aus den Wohnungen (inkl. Wohnbauförderungsmieten)
sind in folgender Tabelle dargestellt:
Mieteinnahmen Wohngebäude
2012
16.026.495
2013
16.832.305
2014
15.901.193
Mieteinnahmen Wohngebäude
2016
18.434.496
2017
19.066.844
2018
19.833.682
2015
18.330.681
Frage 7:
Gibt es einen Trend in Bezug auf die Entwicklung der Instandhaltungs- und Sanierungskosten und wie erklärt sich dieser? Welche Entwicklung der Instandhaltungskosten ist künftig zu erwarten?
Antwort:
Die Ausgaben für Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen steigen an.
Dies hat neben der inflationsbedingten Steigerung der Ausgaben insbesondere auch mit thermisch-energetischen Anforderungen bei Sanierungen, mit
gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben der technischen Normen (z. B.
B1300+B1301 Objektsicherheit oder B1600 Barrierefreiheit) und Instandhaltung technischer Gebäudeausstattung zu tun. Außerdem wird bei Mieterwechsel eine hochwertige Sanierung der Wohnung vorgenommen.
Frage 8:
Wurden in den letzten Jahren in IIG-Wohnungen Mietzinserhöhungen nach § 18
Mietrechtsgesetz (MRG) beantragt bzw. durchgeführt? Wenn ja, wie oft?
Antwort:
nein
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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40 min