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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf

- S.195

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Es gibt für die Straßen in den Bewirtschaftungszonen (früher auch für die
gebührenfreien Kurzparkzonen) eine sogenannte "Stellplatzbilanz" (Gegenüberstellung vorhandener Parkplätze mit den zu erwartenden notwendigen
Anwohnerparkplatzbedürfnissen), welche:
a) vor Einführung derselben als Entscheidungsgrundlage für die Einführung als auch deren örtliche Ausprägung erarbeitet wird/wurde und
b) bei Bestehen derselben als Entscheidungsgrundlage zu gravierenden
(Parkplatz)Maßnahmen erstellt wird.
Außerhalb der Bewirtschaftungsgebiete gibt es diese Stellplatzbilanz nicht.
Frage 2:

Nach welchen Kriterien wurden in Folge (siehe Frage 1) die Kurparkzonen etc.
eingeführt bzw. die Parkautomaten aufgestellt, wenn man nicht wusste, wie viele
Parkplätze in die jeweilige gebührenpflichtige Parkzone fallen - und dementsprechend kontrolliert werden müssen?

Antwort:

Siehe Antwort a) zu Frage 1.

Frage 3:

Wie ist es überhaupt möglich, gebührenpflichtige und kostenfreie Parkplätze zahlenmäßig zu erfassen?

Antwort:

Die Parkplätze werden durch den Bodenmarkierungsplan, Luftbilder und
Ortsaugenschein erfasst.
Die Schwierigkeit liegt auch nicht in der Ersterfassung (wenngleich auch
diese aufwändig ist), sondern in der Fortschreibung dieses Datenbestandes.

Frage 4:

Warum liegen der Stadt Innsbruck mit dem Kalenderjahr 2018 die nötigen Zahlen
im Gegensatz zu den Vorjahren plötzlich vor bzw. wann und in wessen Auftrag
wurden die Zahlen erhoben?

Antwort:

Seit ca. eineinhalb Jahren wurde in der städtischen Verkehrsplanung eine
enorme Dynamik in den Stellplatzzahlen (erhebliche Parkplatzreduktionen)
festgestellt. Die Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt, ist zuständiges Planungsorgan für den ruhenden Verkehr in Innsbruck. Deren Amtsvorstand
hat entschieden, alle Parkplätze (Ladezonen, Behindertenstellplätze) in einer
Einmalaktion zu erfassen und geografisch zu verorten (in der Mag.-Abt. I,
Geografisches Informationssystem {GIS}). Diese Entscheidung im Jahr 2018
war deswegen vertretbar, weil das in der Verwaltung eingesetzte Programmsystem "VMS" zwischenzeitlich Bodenmarkierungen und eine Historie enthält.
Mit Neubesetzung der Mag.-Abt. III, Straßenverwaltung, wurde ein sehr effizienter Weg gefunden, dass die städtische Verkehrsplanung als Datenhalter
auch die notwendigen, laufenden Informationen zu den Veränderungen erfährt.

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