Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf

- S.197

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(zu Punkt 37.6)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 04.12.2019

Stadt Innsbruck, Finanzvermögen; Zahl GfGR/250/2019;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 21.11.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 21.11.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Im Gemeindefinanzbericht 2019 des Landes Tirol wird unter Punkt 10. Finanzvermögen der Tiroler Gemeinden unter Punkt 10.1 Rücklagen ausgewiesen, dass die Rücklagen der Stadt sich
mit Stichtag 31.12.2014 auf € 33.510.450,-- belaufen, mit Stichtag 31.12.2017 hingegen nur
mehr auf € 6.976.000,--, mit einer Steigerung der Rücklagen mit Stichtag 31.12.2018 auf
€ 10.029.387,--.
Ergibt im Ergebnis einen Rückgang der Rücklagen der Stadt Innsbruck zwischen dem Stichtag
31.12.2014 und dem Stichtag 31.12.2017 (3 Jahre) um € 26.534.450,--.
Im Gemeindefinanzbericht 2019 des Landes Tirol wird unter Punkt 10. Finanzvermögen der Tiroler Gemeinden unter Punkt 10.2. Wertpapiere ausgewiesen, dass sich der Stand der Wertpapiere mit Stichtag 31.12.2014 auf € 54.377.580,-- belaufen, mit Stichtag 31.12. 2018 hingegen
nur mehr auf € 5.394.391,--.
Ergibt im Ergebnis einen Rückgang der Wertpapiere der Stadt Innsbruck zwischen Stichtag
31.12.2014 und dem Stichtag 31.12.2018 (4 Jahre) um € 48.983.189,--.
Ergänzend wird im Gemeindefinanzbericht 2019 festgestellt:
Der Stand an Wertpapieren der Landeshauptstadt Innsbruck wird erst seit dem Finanzbericht 2013 ausgewiesen. Der deutliche Rückgang in den Jahren ab 2015 erklärt sich dadurch,
dass Wertpapiere in größerem Umfang veräußert und aufgrund § 6 des Landesgesetzes über
die risikoaverse Finanzgebarung kaum mehr neue angekauft wurden.