Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf

- S.212

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(zu Punkt 37.8)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 04.12.2019

Patscherkofelbahn neu, Kosten für die SteuerzahlerInnen; Zahl GfGR/252/2019;
ANFRAGE von GR Mayer (FRITZ) vom 21.11.2019;
ANTWORT von Bürgermeister Willi
Sehr geehrter Anfragesteller GR Mayer,
das Fragerecht ist ein essentielles Instrument, um die Arbeit von Regierung und Verwaltung
überprüfen zu können. Allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen die Möglichkeit zu geben, Abläufe und Entscheidungen, die den eigenen Wirkungsbereich der Stadt bet reffen, zu
beleuchten und zu hinterfragen, ist im Sinne von Transparenz und Demokratie unbestritten
von hoher Wichtigkeit.
Je nach Fragestellung und Thematik kann die Beantwortung ein durchaus anspruchsvolles
und zeitintensives Unterfangen darstellen. Ich setze von den MandatarInnen des Innsbrucker
Gemeinderates ein gewisses Maß an Umsicht voraus, dass eine vollständige, korrekte und
präzise Beantwortung die Zeitressourcen der städtischen MitarbeiterInnen sowie jener der
Beteiligungsgesellschaften (derer sich ein Bürgermeister bei der Erfüllung seiner Aufgaben
bedienen kann) oft für mehrere Tage bindet. In der speziellen Causa "Patscherkofelbahn
neu", auf die die gegenständliche Anfrage Bezug nimmt, liegen seit Juli 2019 der Bericht der
städtischen Kontrollabteilung sowie der Prüfbericht der Advokatur Dr. Schöpf vor. Zudem
wurde am 18.07.2019 ein Sonder-Gemeinderat zu diesem Thema abgehalten. Wie allseits
bekannt ist, sind einige Verläufe und Leistungsabrechnungen derzeit noch strittig und Gegenstand von rechtlichen Prüfungen.
Die vorliegende Anfrage wurde bereits im Oktober 2019 ausführlich beantwortet. Die dafür
notwendigen Auskünfte habe ich im Zuge des allgemeinen Informationsanspruchs der Gesellschafterin Stadt Innsbruck gegenüber der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKBI)
eingeholt. Ich habe in der schriftlichen Beantwortung darauf hingewiesen, dass es zu einigen
Punkten widersprüchliche Rechtsansichten gibt, die es zu klären gilt, und betont, bewusst die
Antworten der damaligen Geschäftsführer der PKBI ohne Zutun meinerseits weiterzugeben.
Ich durfte davon ausgehen, dass dem Anfragesteller nach zwei Sitzungen des Kontrollaus-