Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf
- S.217
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(zu Punkt 38.1)
(j)
Stadtrat Rudi Federspiel
GR Andreas Kunst
Stadträtin Andrea Oengg
GR Bernhard Schmidt
Klubobmann Markus Lassenberger
GR Deborah Gregoire
Klubobmann-Stv. Maximilian Kurz
GR Astrid Denz
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
1 2. Dez. 2019
Innsbruck, am 12.12.2019
Geschäftsstelle für Gemeinderat und S!adtsenat
(,-f76R/2
Anfrage
betreffend die Verträge zur Entfernung von Kraftfahrzeugen mit externen
Anbietern
Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs kommt es immer wieder zur
kostenpflichtigen Entfernung von abgestellten Kraftfahrzeugen (,,Abschleppen""), etwa, weil
diese auf einer Sperrfläche oder in einer Feuerwehrzone abgestellt sind. Die Vornahme
dieser Handlungen erfolgt nicht durch Bedienstete des Stadtmagistrats Innsbruck, sondern
durch externe Anbieter.
In diesem Zusammenhang wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Unternehmen führ(t)en im Auftrag der Landeshauptstadt Innsbruck im Rahmen
der Überwachung des ruhenden Verkehrs die Entfernung abgestellter Kraftfahrzeuge in den
Jahren 2008 bis 2019 durch?
2. Wann und für welchen Zeitraum wurden jeweils die Verträge mit den in Frage 1
angeführten Unternehmen geschlossen, in denen diese mit der Kfz-Entfernung beauftragt
wurden?
3. Falls die in Frage 2 angeführten Verträge unbefristet abgeschlossen wurden, welche
Bestimmungen sind hinsichtlich der Vertragsauflösung vorgesehen?
4. Falls die in Frage 2 angeführten Verträge befristet abgeschlossen wurden, welche
Bestimmungen sind hinsichtlich einer allfälligen Vertragsverlängerung vorgesehen? Finden
insbesondere nach Vertragsablauf Neuausschreibungen statt? - Falls nein, warum nicht?