Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf

- S.217

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(zu Punkt 38.1)

(j)

Stadtrat Rudi Federspiel

GR Andreas Kunst

Stadträtin Andrea Oengg

GR Bernhard Schmidt

Klubobmann Markus Lassenberger

GR Deborah Gregoire

Klubobmann-Stv. Maximilian Kurz

GR Astrid Denz

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

1 2. Dez. 2019
Innsbruck, am 12.12.2019

Geschäftsstelle für Gemeinderat und S!adtsenat

(,-f76R/2
Anfrage

betreffend die Verträge zur Entfernung von Kraftfahrzeugen mit externen
Anbietern
Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs kommt es immer wieder zur
kostenpflichtigen Entfernung von abgestellten Kraftfahrzeugen (,,Abschleppen""), etwa, weil
diese auf einer Sperrfläche oder in einer Feuerwehrzone abgestellt sind. Die Vornahme
dieser Handlungen erfolgt nicht durch Bedienstete des Stadtmagistrats Innsbruck, sondern
durch externe Anbieter.
In diesem Zusammenhang wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Unternehmen führ(t)en im Auftrag der Landeshauptstadt Innsbruck im Rahmen
der Überwachung des ruhenden Verkehrs die Entfernung abgestellter Kraftfahrzeuge in den
Jahren 2008 bis 2019 durch?
2. Wann und für welchen Zeitraum wurden jeweils die Verträge mit den in Frage 1
angeführten Unternehmen geschlossen, in denen diese mit der Kfz-Entfernung beauftragt
wurden?
3. Falls die in Frage 2 angeführten Verträge unbefristet abgeschlossen wurden, welche
Bestimmungen sind hinsichtlich der Vertragsauflösung vorgesehen?
4. Falls die in Frage 2 angeführten Verträge befristet abgeschlossen wurden, welche
Bestimmungen sind hinsichtlich einer allfälligen Vertragsverlängerung vorgesehen? Finden
insbesondere nach Vertragsablauf Neuausschreibungen statt? - Falls nein, warum nicht?