Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf
- S.220
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5.
Anzahl der Haushalte mit hohen Nachzahlungen(>€ 400,00)?
•
Bei wie vielen dieser Haushalte liegt die Stromanmeldung unten einem Jahr zurück?
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Wie viele dieser Haushalte, unter einem Jahr seit der Anmeldung, sind von den
Ökostromkosten befreit?
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An wie vielen dieser Haushalte, unter einem Jahr seit der Anmeldung, ist eine 2. Mahnung
ergangen?
•
Bei wie vielen dieser Haushalte, unter ein Jahr seit der Anmeldung, erfolgte eine
Stromabschaltung?
6.
Anzahl der Haushalte, die sich an die, lt. Energieeffizienzgesetz verpflichtend vom EVU
eingerichtete persönliche Anlaufstelle für Energiearmut gewandt haben?
•
Wäre es zudem möglich zum Diskussionspapier „Grundlagen für Entscheidungsträger zur
Vermeidung von Energiearmut" die fachliche Meinung/Stellungnahme übermittelt zu
bekommen?
(https:ljwww.doppelplus.tirol/uploads/tx bh/lifegicatoooo92 doppelplus diskussionspapi
er energiearmut grundlagen fuer entscheidungstr ger v1 052019.pdf)
Zur weiterführenden Erklärung hier ein kleiner Auszug aus dem Energieeffizienzgesetz:
§2 Dieses Bundesgesetz bezweckt; bis Ende 2020 e} Energiekosten für Haushalte zu
senken und Energiearmut einzudämmen und damit einen Beitrag zur Verwirklichung einer
kostenoptimierten/ nachhaltigen und gesicherten Energieversorgung zu leisten.
§10 (S} Unbeschadet der Bestimmungen des EIWOG 2010 und GWG 2011 haben
Energ1el1eferanten/ die mehr als 49 Beschäftigte und einen Umsatz von über 10 Millionen Euro oder
eine Bilanzsumme von über 10 Millionen Euro aufweisen/ eine Anlauf- und Beratungsstelle für
ihre Kunden für Fragen zu den Themen Energieeffizienz, Energieverbrauch/ Energiekosten und
Energiearmut
einzurichten.
Anhang I: Die Maßnahmen in den im Folgenden angeführten Maßnahmenfeldem gelten nach
Maßgabe der Bestimmungen der Richtlinien gemäß §
27 in dem Umfang als
Energieeffiz1enzmaßnahme gemäß § S Abs. 1 Z 7, als sie nachweisliche/ mess- oder schätzbare
Verringerungen des Verbrauchs von Endenergie nach sich ziehen: m} konkrete Projekte mit
einschlägigen Sozialeinrichtungen und Schuldenberatungsstellen zur Bekämpfung von Energiearmut
durch Energieeffiz1enzmaßnahmen (z.B. qualifizierte Energieberatung durch Berater mit
sozialarbeiterischer Erfahrung oder Gerätetauschaktionen}
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