Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf

- S.225

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2. Welche politischen Personen (Mitglieder der lnnsbrucker Stadtregierung)
waren in die Entscheidung - auf eine Ausschreibung zu verzichten - in-

volviert?
3. Warum erfolgte keine Ausschreibung für das lnnsbrucker Bergsilvester
2020/2021, um den gesetzlichen Vorschriften nachzukommen, zumal es
keine Rolle gespielt hätte, wenn die erste Wasser- und Lichtshow erst
beim Bergsilvester 2021/2022 stattgefunden hätte?
4. Wer hat die politische Entscheidung für den Verz_icht auf eine Ausschreibung getroffen, und wer trägt diesbezüglich die politische Verantwortung?
5. Obwohl im Juli 2019 bei der Sondersitzung zum Neubau der Patscherkofelbahn festgestellt wurde, dass die Auschreibung(en) offensichtlich nicht
gesetzeskonform war(en), warum erfolgte abermals wieder eine , wie
man dem Artikel des Kurier vom 06.12, 2019 entnehmen kann, nicht gesetzeskonforme Auftragsvergabe?
6. Widerspricht eine derartige Auftragsvergabe dem Gelöbnis des Bürgermeisters bzw. der verantwortlichen Mitglieder der lnnsbrucker Stadtregierung?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Welche politi~chen Konsequenzen ergeben sich aus der nicht gesetzeskonformen Auftragsvergabe des. Auftrages für die Licht- und Wassershow?
9. Aufgrund welcher Rechtslage wir die Auftragsvergabe für die Wasserund Lichtshow - ohne Ausschreibung und Notwendigkeit - rechtlich legitimiert?
10. Beauftragt der Bürgermeister der Stadt Innsbruck von sich aus eine
Überprüfung der Auftragsvergabe für die Licht- und Wassershow (Bergsilvester 2019/2020) durch die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck?
11.Wenn ja, wann e·rfolgt die Auftrag~verg~pfi 1 r
12. Wenn nein, warum nicht?