Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf
- S.239
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Begründung
Das Gewerbegebiet Rossau ist das größte Gewerbegebiet in Innsbruck mit einer
Fläche von ca. 97ha, rund 9.300 Arbeitnehmerinnen und derzeit 766 Arbeits- und
Betriebsstätten. Die Verkehrssituation im Gewerbegebiet Rossau , vor allem bei der
Autobahnabfahrt Innsbruck Ost - Einmündung in das Gewerbegebiet Rossau, ist
jedoch äußerst angespannt und für Betriebe, Handel, Arbeitnehmerinnen und
Geschäftskunden nicht zufriedenstellend.
Der Verkehr staut sich täglich mehrmals bei der Autobahnabfahrt Innsbruck Ost Einmündung Gewerbegebiet Rossau weiterführend über die Kreisverkehre in das
Gewerbegebiet Rossau und in die entgegengesetzte Richtung sowie in Richtung des
Einkaufszentrums DEZ.
Durch teilweise erhebliche Verkehrsverzögerungen droht die Gefahr, dass das
Gewerbegebiet Rossau erheblich an Attraktivität für Betriebe und Geschäfte verliert
und daher es mittel- und längerfristig zu einem Absiedeln von Betrieben kommen
könnte. Dies auch deshalb, da in den Gewerbegebieten der Umlandgemeinden
oftmals bessere Verkehrsinfrastruktur vorhanden oder bereitgestellt wird. Weiters ist
eine
Aufrechterhaltung
und
laufende
Verbesserung
der
Attraktivität
des
Gewerbegebietes Rossau auch im Hinblick auf den Ausbau des Gewerbegebietes in
Richtung Rossau Süd unbedingt bereits jetzt in Angriff zu nehmen.
Werden die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation nicht
bereits jetzt aufgezeigt und gesetzt, drohen nicht nur der Verlust von Arbeitsplätzen
und damit einhergehend entsprechend hohe Einnahmeverluste für die Stadt
Innsbruck, sondern wird auch die Stellung der Stadt Innsbruck grundsätzlich als
attraktiver Unternehmensstandort wesentlich beeinträchtigt und geschädigt. Die
Rossau ist eines der stärksten Kommunalsteuer-Einnahmengebiete der Stadt
Innsbruck mit jährlich geschätzten mehr als 10 Millionen Euro. Die ohnehin bereits
schwierige Finanzsituation der Stadt würde sich in den nächsten Jahren weiter zu
verschärfen, sollten die notwendigen Maßnahmen zur Verkehrsentlastung und zur
Attraktivierung des Gewerbegebietes nicht ohne weitere Verzögerungen umgesetzt
werden.
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