Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf

- S.18

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Hinweis
Rundungsdifferenzen

Zudem erwähnt die Kontrollabteilung, dass allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen nicht ausgeglichen worden
sind.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
3 Ordentlicher Haushalt

Voranschlag und
Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2016
Jahresrechnung 2016 – erfolgte unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im InnsFristeneinhaltung
brucker Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des Bud-

gets einerseits und des Jahresabschlusses andererseits wurden wahrgenommen und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind keine
Einwendungen erhoben worden.
Laufende Ausgaben
der Infrastruktur

Der Voranschlag 2016 sah (einschließlich Nachtragskrediten) einen Betrag in Höhe von € 5,226 Mio. für laufende Maßnahmen der Infrastruktur
vor. Davon wurden insgesamt € 450,0 Tsd. als Bedeckung für andere
Ansätze herangezogen, sodass für Infrastrukturausgaben ein Voranschlag in Höhe von € 4,776 Mio. zur Verfügung stand. Dieser Gesamtbetrag verteilte sich auf 69 Planansätze bzw. ein laufendes Anordnungssoll von € 4,375 Mio. Somit ergab sich im Bereich der laufenden
Ausgaben der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2016 ein effektives Sparvolumen in Höhe von € 0,401 Mio.

Jahresrechnung 2016

Entsprechend den Bestimmungen des § 70 Abs. 1 IStR sind die Kassenund Rechnungsbücher mit 01.01. jeden Jahres zu eröffnen und mit
31.12. des Haushaltsjahres, spätestens jedoch mit 28.02. des folgenden
Jahres (Auslaufmonat gemäß IStR) abzuschließen Dem Rechnungsabschluss 2016 sind sämtliche nach § 17 Abs. 1 und 2 VRV erforderlichen
Beilagen angeschlossen worden.

Rechnungsabschluss
2016 –
Ausnahmeregelung

Im Hinblick auf die vor erwähnten zeitlichen Vorgaben ist für den
Rechnungsabschluss 2016 mit Rundschreiben vom 27.09.2016,
Zl. IV-7123/2016 nachfolgende Ausnahmeregelung getroffen worden:
Alle Ausgaben und Einnahmen, soweit sie im Rechnungsjahr 2016 fällig
waren, mussten zu Lasten oder zu Gunsten der Rechnung des Rechnungsjahres 2016 bis 20.12.2016 (Einlangen im Amt für Rechnungswesen) angewiesen werden. Nach dem 20.12.2016 waren nur noch interne
Buchungen und Abschlussbuchungen erlaubt. Die Übertragung von
Haushaltsresten des Ordentlichen Haushaltes in das Jahr 2017 war
nicht mehr möglich. Begründet wurde dies mit der Umstellung des
städtischen Rechnungswesens mit 01.01.2017 auf das SAP-Produkt
GeOrg und der dafür erforderlichen Datenmigration.

Sollüberschuss

Die für 2016 prognostizierten Einnahmen in Höhe von € 342,085 Mio.
erhöhten sich im Rahmen der Jahresrechnung um 4,5 % auf
€ 357,437 Mio. An Ausgaben waren € 352,410 Mio. vorgesehen; sie
nahmen mit einem Wert von € 357,355 Mio. um 1,4 % zu. Der präliminierte Zuschussbedarf von € 10,325 Mio. konnte somit in einen Sollüberschuss von € 0,092 Mio. umgekehrt werden.

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Zl. KA-09307/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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