Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf
- S.19
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Vergleich VoranschlagRechnung –
Wertgrenzen
Der Gemeinderat hat am 26.02.2009 das Ausmaß der gemäß § 15 Abs.
1 Z 7 VRV zu erläuternden Abweichungen für Mehr- oder Mindereinnahmen bzw. Mehr- oder Minderausgaben neu festgelegt. Demnach
sind Unterschiede zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge
und dem veranschlagten Betrag dann zu erläutern, wenn die Abweichung mehr als 10 % des Ansatzes und mindestens € 15.000,00 beträgt. Für Voranschlagsposten der Sammelnachweise gelten diese
Wertgrenzen in Bezug auf die Gesamtsumme des jeweiligen Sammelnachweises.
Feststellungen,
Empfehlungen
Bei der stichprobenhaften Einsicht in die vorliegenden Begründungen für
das Jahr 2016 hat die Kontrollabteilung einige Feststellungen bzw. Empfehlungen betreffend die nachfolgend angeführten Voranschlagsposten
getroffen:
Stadtarchiv / Entgelte für sonstige Leistungen
Gemeindestraßen / Pflanzungen
Straßen- und Verkehrsrecht / Sonst. Ausgaben-Abschleppkosten
Fuhrpark / GWG
Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze/ Leistungserlöse
Präsidial- und Rechtsangelegenheiten / Rückersätze von Ausgaben
Präsidial- und Rechtsangelegenheiten / sonstige Einnahmen
Gemeinderat / sonstige Einnahmen Städtebund Landesgruppe Tirol
Mietzinse bzw. Erträge aus Vermietung und Verpachtung (welche
über die IIG & Co KG bzw. IISG budgetiert und abgerechnet wurden
bzw. werden)
In den von der Kontrollabteilung aufgezeigten Fällen haben die betroffenen Dienststellen im Anhörungsverfahren die Über- bzw. Unterschreitungen aus ihrer Sicht begründet und eine Umsetzung der Empfehlungen der Kontrollabteilung soweit wie möglich zugesichert.
Follow up – Nachschau Weiters wurden auch zwei Feststellungen aus dem Kapitel Vergleich
von Empfehlungen aus Voranschlag – Rechnung des Jahres 2015 erneut aufgegriffen, zu dedem Jahr 2015
nen im damaligen Anhörungsverfahren angekündigt wurde, der Empfeh-
lung der Kontrollabteilung zukünftig zu entsprechen.
In beiden Fällen wiederholte die Kontrollabteilung ihre Empfehlung, die
Voranschlagsbeträge bei der Erstellung des nächsten Budgets entsprechend zu adaptieren. Im ersten Fall wurde die Umsetzung der Empfehlung zugesichert, im zweiten Fall ist seitens der betroffenen Dienststelle
keine Stellungnahme abgegeben worden.
Einnahmen- und
Ausgabenentwicklung
Die Einnahmen im Jahr 2016 sind gegenüber dem Jahresergebnis 2015
absolut um € 14.138.735,00 (+ 4,1 %) gestiegen, im Vergleich mit dem
Voranschlag 2016 ergaben sich Mehreinnahmen in der Höhe von
€ 15.352.519,36 (+ 4,5 %). Das ausgabenseitige Ergebnis des Jahres
2016 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr effektiv um € 14.070.823,19
(+ 4,1 %), wobei im Vergleich mit dem Voranschlag 2016 Mehrausgaben
in der Höhe von € 4.935.169,32 (+ 1,4 %) zu verzeichnen waren.
Diese Mehreinnahmen/-ausgaben sind allerdings insofern zu relativieren, als in diesen Beträgen Abschlussbuchungen zum buchhalterischen
Ausgleich der Abschnitte 85 – 89 (maastricht-relevante Betriebe) enthalten sind, die bei dieser Betrachtungsweise nicht als effektive Mehrein-
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Zl. KA-09307/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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