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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf

- S.26

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der allgemeinen Verwaltung der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V anzuheben. Gemäß den Bestimmungen der 45. LandesbeamtengesetzNovelle (LGBl. Nr. 21 vom 15.12.2011, Art. II Z 11) gilt diese Regelung
allerdings nur bis zu einem Betrag von 100 % des Bezugsansatzes der
VGr. V/2 (2015: € 2.431,30), für den diesen Grenzwert übersteigenden
Teil ist nur die halbe Valorisierung vorgesehen (Mindervalorisierung).
Nachdem für die aktiven Bediensteten im öffentlichen Dienst eine Gehaltserhöhung per 01. Jänner 2016 beschlossen wurde, erfuhren auch
die Bezüge der Pensionisten eine Anpassung.
Anteil am
Gesamtaufwand

Der Intensitätsgrad des Pensionsaufwandes an den Gesamtausgaben
betrug (auch hier unter Einrechnung von Rückersätzen) 8,39 % gegenüber 8,56 % im Vorjahr. Aktiv- und Ruhebezüge zusammen umfassten
2016 ein Volumen von 26,69 % der Gesamtausgaben im Vergleich zu
27,56 % im Jahr 2015.

Funktionsgebühren

Für Funktionsgebühren (Bezüge der politischen Mandatare) waren im
Budget des Ordentlichen Haushaltes € 1,992 Mio. vorgesehen. Der
Aufwand laut Jahresrechnung belief sich auf € 2,163 Mio. Der Anteil an
den Gesamtausgaben des Ordentlichen Haushaltes ist von 0,58 % im
Jahr 2015 auf 0,61 % im Berichtsjahr 2016 gestiegen.

Dienstpostenplan

Der Dienstpostenplan 2016 wies einschließlich aller Zuweisungen 1.453
Planstellen aus, davon 386 Posten auf Schema I/III bzw. 1.067 Posten
auf Schema II/IV. Die zur Dienstleistung zugewiesenen Mitarbeiter (insgesamt 118) waren im Wesentlichen im Bereich der Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH (ISD), bei der Tiroler Landestheater und Orchester
GmbH Innsbruck sowie im Rahmen der Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG (IIG & Co KG) bzw. der Innsbrucker Immobilien Service
GmbH (IISG) tätig.
Im Vergleich zum Jahr 2015 ist die Planstellenanzahl unverändert geblieben. Gegenüber dem Jahr 2014 ist die Anzahl um 23 Posten aufgestockt worden. Im Rückblick der letzten 5 Jahre ergibt sich eine Ausweitung um insgesamt 42 Dienstposten oder 3,0 %.

Iststand

Der tatsächliche Stand zum Jahresende betrug 416 Bedienstete
(+ 7,7 %) im Schema I/III und 1.313 Bedienstete (+ 23,1 %) im Schema
II/IV, zusammen also einschließlich der zur Dienstleistung zugewiesenen städtischen Mitarbeiter (insgesamt 122) 1.729 Bedienstete. Der
erhöhte Personalstand war einerseits darauf zurückzuführen, dass in
Mutterschutz bzw. Karenz befindliche Bedienstete zu ersetzen, auf
Grund des Arbeitsplatzsicherungsgesetzes aber im Stellenplan weiterhin auszuweisen waren. Andererseits war eine Reihe von Bediensteten
auf Teilzeitbasis beschäftigt. Auf die Gesamtanzahl der zum Jahresende 2016 im Stand geführten Arbeitnehmer entfielen 469 Teilzeitbeschäftigte, was einer Summe von 271 Vollbeschäftigten entsprach. Die
Anzahl der Vollbeschäftigten betrug somit 1.531.

Personalstruktur

Von den 1.729 Bediensteten des Stadtmagistrates (Stand 31.12.2016)
waren 1.565 Vertragsbedienstete (ohne Lehrlinge) und 164 Pragmatisierte. Dazu kamen 19 Lehrlinge, die in verschiedenen Bereichen der
Magistratsabteilungen I bis V in Ausbildung standen. 267 Vertragsbedienstete waren unkündbar gestellt (2015: 1.442 Vertragsbedienstete,
davon 279 unkündbar und 171 Pragmatisierte). Die Frauenquote zum
Jahresende 2016 belief sich auf 49,18 % gegenüber 47,66 % im Jahr

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Zl. KA-09307/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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