Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf

- S.44

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Dieser Betrag entspricht – bei individueller Betrachtung der Stadtgemeinde Innsbruck – 66,11 % der verordnungsmäßig verankerten Haftungsobergrenze. Im vorigen Jahr 2015 ergaben sich diesbezügliche
Werte von € 77.894.314,97 bzw. 64,74 %.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 30.11.2017:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 07.12.2017 zur Kenntnis gebracht.
Gleichzeitig wird gem. § 73 (2) IStR die Entlastung der Bürgermeisterin beantragt.

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Zl. KA-09307/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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