Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf
- S.44
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Dieser Betrag entspricht – bei individueller Betrachtung der Stadtgemeinde Innsbruck – 66,11 % der verordnungsmäßig verankerten Haftungsobergrenze. Im vorigen Jahr 2015 ergaben sich diesbezügliche
Werte von € 77.894.314,97 bzw. 64,74 %.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 30.11.2017:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 07.12.2017 zur Kenntnis gebracht.
Gleichzeitig wird gem. § 73 (2) IStR die Entlastung der Bürgermeisterin beantragt.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-09307/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
28