Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf
- S.49
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Die Förderungsrichtlinien des Landes Tirol weisen ausdrücklich darauf
hin, dass sich die finanzielle Förderung des Bundes und des Landes
Tirol vordergründig auf Personalkosten bezieht. Die Personalrekrutierung sowie die Personalverwaltung sowie alle hiermit zusammenhängenden Pflichten – und wohl auch die in diesem Zusammenhang anfallenden (Verwaltungs-)Kosten – verbleiben im Zuständigkeitsbereich
des jeweiligen (Kindergarten-)Trägers.
Die Kontrollabteilung erwähnte, dass nach ihrem Verständnis gemäß
den Förderungsrichtlinien des Landes auch Fahrtkosten (bspw. Bus-/
Bahnticket) als förderbar gelten.
Hinsichtlich der im Pauschalkostensatz der Volkshochschule enthaltenen Fahrtkosten der Sprachförderpädagoginnen (€ 3.500,00 pro Kindergartenjahr) empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Kinder, Jugend und Generationen der MA V, beim Land Tirol mit dem Ziel vorstellig zu werden, auch die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten gefördert
zu erhalten (möglicherweise auch nachträglich für das bereits abgerechnete Kindergartenjahr 2015/2016). Die betroffene Dienststelle berichtete im Anhörungsverfahren darüber, dass für das Jahr 2015/2016
bei der Tiroler Landesregierung nachgefragt worden wäre, ob im Fall
der Kooperation mit der Volkshochschule Tirol die Kosten eines IVBJahrestickets abgerechnet werden könnten. Die Auskunft der damaligen Ansprechpartnerin sei gewesen, dass nur Kilometer-Bücher abgerechnet werden könnten. Für das Jahr 2016/2017 habe sich der Ansprechpartner beim Land Tirol geändert, welcher für diesen Zeitraum
die Abrechnung der IVB-Tickets genehmigt habe. Von der betroffenen
städtischen Dienststelle sei die rückwirkende Abrechnung für das Jahr
2015/2016 ebenfalls angefragt worden. Eine Antwort sei noch ausständig.
Geringe Förderungsquote – Verhandlung
der (zumindest
teilweisen) Anerkennung
von anfallenden
Verwaltungskosten
Für das Kindergartenjahr 2015/2016 lässt sich als Verhältnis zwischen
den tatsächlich angefallenen Kosten für die Abwicklung der frühen
Sprachförderung in städtischen Kindergärten (€ 204.175,08) und der
vom Land Tirol lukrierten Personalkostenförderung (€ 93.802,36) eine
Förderquote von 45,94 % errechnen. Somit verblieb ein Gesamtbetrag
von € 110.372,72 als offenbar nicht förderungswürdige (Verwaltungs-)
Kosten bei der Stadt Innsbruck.
Diese aus Sicht der Kontrollabteilung im Verhältnis zu den Gesamtkosten betrachtete geringe Förderungs- bzw. Kostenrefundierungsquote ist
in dem Umstand begründet, dass ein Anteil von ca. 43 % des von der
Volkshochschule verrechneten Einheitspreises pro Sprachfördereinheit
(€ 61,48) auf „Verwaltungskosten“ entfällt. Diese werden gemäß erhaltener Auskunft der betroffenen städtischen Fachdienststelle vom Land
Tirol nicht gefördert. Auch bisherige Versuche der zuständigen städtischen Mitarbeiter, die angefallenen Verwaltungskosten – zumindest
teilweise – vom Land Tirol gefördert zu erhalten, seien bislang mit einem Verweis auf die Gleichbehandlung mit den anderen Tiroler Gemeinden gescheitert.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung hat die Stadt Innsbruck im
Bereich der frühen Sprachförderung in den städtischen Kindergärten
tirolweit naturgemäß das größte mengenmäßige Gerüst zu bewältigen.
Gemäß den Angaben des Amtes für Kinder, Jugend und Generationen
der MA V wurde diese frühe sprachliche Förderung im Kindergartenjahr
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Zl. KA-13501/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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