Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf
- S.50
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2016/2017 in insgesamt 24 städtischen Kindergärten durchgeführt und
dabei von ca. 540 Kindern konsumiert. Alleine durch diese Menge wird
klar, dass die in diesem Zuge auftretenden Verwaltungskosten bei der
Stadt Innsbruck deutlich höher sein müssen als bei anderen Gemeinden Tirols.
Die Kontrollabteilung empfahl der betroffenen Dienststelle, das Land
Tirol mit der aufgezeigten Mengen- und Kostensituation in diesem Bereich zu konfrontieren und durch die – zumindest teilweise – Anerkennung von Verwaltungskosten über eine Erhöhung der Förderquote zu
verhandeln. Das Amt für Kinder, Jugend und Generationen der MA V
berichtete im Anhörungsverfahren darüber, dass der ausgesprochenen
Empfehlung nachgekommen worden sei. Mit Schreiben vom
05.10.2017 sei gegenüber der Tiroler Landesregierung die Mengenund Kostensituation dargelegt worden und um Anerkennung von Verwaltungskosten sowie damit verbunden um eine Erhöhung der Förderquote angesucht worden.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit Haftbrieffreigaben
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme
Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich
des Verkehrswegebaues im Aufgabengebiet des Amtes für Tiefbau –
die im Auftrag der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden,
erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen
bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller
Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw. Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie
bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des
Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame
Beschau der besicherten Leistung(en) durch.
Liegt ein Sachmangel vor, der zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt
bereits vorhanden war und für welchen der Auftragnehmer somit verschuldensunabhängig haftet, erfolgt durch diesen in der Regel eine
Mangelbehebung. Sollte die Behebung des Mangels durch den Auftragnehmer verweigert, unangemessen verzögert oder nicht möglich
sein (z. B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass
zur finanziellen Bedeckung der Ersatzvornahme.
Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten
Mängel festgestellt, kommt es zur Freigabe des einbehaltenen Haftungsrücklasses durch die Stadt Innsbruck.
Begehungen und
Maßnahmen
Die Kontrollabteilung nahm an insgesamt fünf Abnahmebegehungen
teil. Diese betrafen straßen- und brückenbauliche Vorhaben.
Im Zuge einer Begehung zeigten sich stellenweise Mängel im Anschlussbereich zweier Baumscheiben zur Gehsteigfläche. Hierzu wurde mit dem Auftragnehmer die fristgerechte, höhenmäßige Anpassung
des umlaufenden Stahlprofils an den angrenzenden Asphaltbelag des
Gehsteigs vereinbart. Auf eine Verlängerung des Haftbriefes wurde
verzichtet.
Des Weiteren wurden im Rahmen der erstmaligen Beschau der ausgetauschten Fahrbahnübergänge eines Brückenbauwerks im Oktober
2016 mehrere vermeintliche Mängel bzw. Schäden festgestellt. Mit der
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Zl. KA-13501/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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