Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.8

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das berechtigt ist, an den Sitzungen der
Ausschüsse als Zuhörerin bzw. Zuhörer
teilzunehmen. Eine Antragstellerin bzw. ein
Antragsteller eines Gemeinderatsantrages
kann lediglich zur Berichterstattung über
seinen Antrag an einer Ausschusssitzung
teilnehmen, wenn sie/ihn die Ausschussvorsitzende bzw. der Ausschussvorsitzende
hierzu einlädt (§ 30 Abs. 2 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck {IStR}).
Darüber hinaus ist ein Teilnahmerecht von
Gemeinderatsmitgliedern an Ausschusssitzungen ohne Stimmrecht im Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR)
nicht vorgesehen. Während gemäß § 67
Abs. 7 des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Tiroler Landtages 2015 Abgeordnete des Tiroler Landtages, die nicht
Mitglieder des Ausschusses sind, ohne Rederecht an den Ausschusssitzungen teilnehmen können, enthält auch die Tiroler
Gemeindeordnung 2001 keine entsprechende Regelung.
Nach unserer Ansicht, die bei einer telefonischen Anfrage von der Leiterin der Abteilung Gemeinden des Amtes der Tiroler
Landesregierung geteilt wurde, steht
GR Onay nach seiner Abberufung als Ausschussmitglied/Ersatzmitglied kein Teilnahmerecht an den Ausschusssitzungen zu.
Ergänzend hierzu teilen wir mit, dass
GRin Keuschnigg laut Schreiben vom
15.02.2017 aus dem Gemeinderatsklub
"Christine Oppitz-Plörer Für Innsbruck"
ausgetreten und in weiterer Folge von ihren
Ausschussfunktionen abberufen worden ist.
Laut Mitteilung der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 28.11.2017
nimmt GRin Keuschnigg als Zuhörerin im
Sinne des § 30 Abs. 3 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) an den Sitzungen des Kulturausschusses und des
Kontrollausschusses teil. Aufgrund der obigen Ausführungen steht GRin Keuschnigg
jedoch ebenfalls kein Teilnahmerecht an
den Ausschusssitzungen ohne Stimmrecht
zu.
GR Onay steht künftig ebenfalls keine Teilnahme an Ausschusssitzungen zu. Dies gilt
auch für GRin Moser.
Wir weisen darauf hin, dass GR Kritzinger
als Zuhörer im Sinne des § 30 Abs. 3 leg.
cit. Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) an den Ausschusssitzungen
GR-Sitzung 07.12.2017

teilnehmen könnte, obwohl er sich mit Mitgliedern der Gemeinderatspartei "Team
Dr. Platzgummer - Gruber Innsbrucker
Volkspartei" zu einem gemeinsamen Klub
zusammengeschlossen hat. Die Gemeinderatspartei "Tiroler Seniorenbund - Helmut
Kritzinger" ist nicht in den Ausschüssen vertreten und könnte daher das einzige ihr angehörende Gemeinderatsmitglied als Zuhörer im Sinne des § 30 Abs. 3 leg. cit. Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) namhaft machen.
Dies gilt auch für GR Dr. Stemeseder.
Die nach dem Grundsatz der Verhältniswahl
anspruchsberechtigten Gemeinderatsparteien haben das Recht, Gemeinderatsmitglieder zur Besetzung der ihnen zustehenden Ausschusssitze namhaft zu machen
(§ 90 in Verbindung mit § 86 Innsbrucker
Wahlordnung 2011 {IWO}). Seit der letzten
Novelle der Innsbrucker Wahlordnung 2011
(IWO) kann eine anspruchsberechtigte Gemeinderatspartei auch ein ihr nicht angehörendes Gemeinderatsmitglied als Ausschussmitglied/Ersatzmitglied namhaft machen.
Gemäß § 17a Abs. 3 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) 1975 kann
ein Ausschussmitglied/Ersatzmitglied nur
von jener Gemeinderatspartei abberufen
werden, die zu dessen Namhaftmachung
berechtigt ist. Mit der Abberufung als Ausschussmitglied endet nach § 17a Abs. 3
leg. cit. Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) auch die Funktion als Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Ausschusses.
Bei Regierungseintritt der ÖVP haben wir
vereinbart, dass der Vorsitz des Kontrollausschusses - wenn es nach Innsbrucker
Wahlordnung 2011 (IWO) möglich ist - der
Opposition übergeben wird. Gestern wurde
im Kreise der Stadtsenatsmitglieder die weitere Vorgangsweise besprochen. Auf Antrag
des Gemeinderates wird der Kontrollausschuss auf acht Mitglieder aufgestockt. Das
achte Mitglied steht der Fraktion der ÖVP
zu. Wir haben die Vereinbarung bei Regierungseintritt gehabt, dass dieser Sitz einem
nicht der ÖVP zugehörenden Mitglied übertragen werden kann.
Ich ersuche die Fraktionen FPÖ und Liste
Rudi Federspiel aus dem Kreise der Oppositionsparteien mit mir schriftlich in Kontakt