Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.51
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Kärnten - Rumpold und so weiter. Wie haben denn die einzelnen Beteiligten geheißen, die da die Medienagentur hatten oder
Ähnliches? Rumpold ist ein Beispiel von
mehreren.
GR Dr. Überbacher: Sie haben diese Vorwürfe im Zusammenhang mit der BUWOGDebatte gemacht. Nennen Sie uns bitte die
Namen! Wir machen morgen eine Sachverhaltsdarstellung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Meischberger!
Und Mag. Grasser, Dr. Hochegger etc. Ich
weiß nicht mehr, wie sie alle geheißen haben. Aber Sie haben sicher in Ihren Unterlagen ein größeres Verzeichnis. Wenn Sie
mir eine Liste mit zehn Namen unterbreiten,
dann kann ich für Sie ankreuzen, welche
Personen meiner Erinnerung nach beteiligt
waren. Sonst können wir auch gerne auf
den Prozessausgang warten, dann kann ich
das Ganze hinterher noch einmal konkretisieren.
GR Dr. Stemeseder: Ich möchte mich
nochmals zu Wort melden!
in
a
Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Nein, das geht
nicht, Sie waren schon zweimal dran. Ebenso wie GR Kunst und GR Federspiel. Ich
habe mir das extra notiert.
Für den anstehenden Beschluss melde ich
meine Stimmenthaltung an.
Was den Antrag von GR Kunst betrifft, so
bleibt das aufrecht, was ich vorhin schon
vermutet habe: Da zu diesem Tagesordnungspunkt nur ein Abänderungs- oder Ergänzungsantrag eingebracht werden kann,
weise ich ihn zurück. Ich bitte darum, ihn
zum richtigen Zeitpunkt im Sitzungsverlauf
einzubringen.
Der Antrag von GR Kunst (Seite 764) wird
von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer a limine zurückgewiesen, weil zum gegenständlichen
Tagesordnungspunkt nur Abänderungs- und
Ergänzungsanträge eingebracht werden
können, nicht aber Anträge gemäß § 23
Abs. 2 k Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR).
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GR-Sitzung 07.12.2017
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenhaltung
von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer; gegen RUDI, FPÖ und PIRAT, 7 Stimmen):
Antrag des Kontrollausschusses vom
30.11.2017:
Die Entlastung von Frau Bürgermeisterin
gemäß § 73 Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird angenommen.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
27.
KA 13501/2017
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
III. Quartal 2017
GR Hitzl: Der Bericht über die Belegkontrollen des III. Quartals 2017 enthält die Ergebnisse aus der Kontrolle von Einnahme- und
Auszahlungsanordnungen der städtischen
Buchhaltung, der im Beisein der Kontrollabteilung erfolgten Begehung von baulichen
Maßnahmen, für die eine Sicherstellung in
Form eines Haftbriefes für die Zeit der Gewährleistung bestand sowie der vorgenommenen Überprüfung von stichprobenartig
ausgewählten Vergabevorgängen.
Im Zuge von sieben Belegkontrollen waren
in drei Fällen Beanstandungen zu treffen.
Diese bezogen sich auf
-
die buchhalterische Behandlung der
Rechnung eines deutschen Lieferanten
durch die Hinterlegung eines falschen
Umsatzsteuerkennzeichens innerhalb
des städtischen Rechnungswesens;
-
die buchhalterische bzw. programmtechnische Behandlung der Rechnung
eines deutschen Lieferanten, für welche hinsichtlich der Reverse-ChargeLogik und der Verbuchung auf ein
Sachkonto des gemischten Umsatznehmerbereiches nur ein Teil der an
das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer als Vorsteuer rückführbar
ist;